Coronavirus: 2G gilt ab Montag auch für den Pferdesport

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Corona Herpes Virus Schweiz

Freitag, 17.12.2021: 2G gilt ab Montag auch für den Pferdesport

Wie der Schweizerische Verband für Pferdesport auf seiner Website vermeldet, können ab Montag, 20. Dezember 2021,nur noch Geimpfte oder Genesene ihre Pferde in Reithallen bewegen. An diesen Orten gelte auch eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske könne nur verzichtet werden, wenn die Geimpften und Genesenen zusätzlich ein negatives Testresultat vorgewiesen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliege, seien von dieser Testpflicht ausgenommen.

Wie bis anhin sind Jugendliche bis 16 Jahren von allen Massnahmen ausgenommen. Das Reiten und Fahren auf Aussenplätzen oder im Gelände ist laut SVPS weiterhin uneingeschränkt für alle möglich. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet.

Mehr Informationen auch zu Leistungssport und Ausnahmeregelung auf fnch.ch.

Montag, 13.12.2021: SVPS will sich für drei G im Pferdesport einsetzen

Nach der Einführung der Zertifikatspflicht in Innenräumen für alle sportlichen Aktivitäten steht nun schon die 2G-Pflicht im Raum, die Getesteten den Zutritt verwehrt. Wie der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS auf seiner Website schreibt, setzt er sich für den Erhalt der 3G-Regelung für Reithallen ein: “Zurzeit laufen Gespräche mit den entsprechenden Stellen, um die 3G-Regel für Reithallen zu erhalten. Sobald ein Entscheid des Bundesrates über die kommenden Massnahmen gefallen ist, wird der SVPS über die detaillierten Auswirkungen auf den Pferdesport informieren.”

Quelle: https://www.fnch.ch/de/Pferd/Aktuell/Alle-News-1/COVID-19-2G-bald-auch-im-Pferdesport.html

Samstag, 11.12.2021: Petition “Reiten in Reithallen ohne Zertifikat” lanciert

Eine private Initiative hat eine Online-Petition fürs Reiten in Reithallen ohne Zertifikat lanciert. Die Petition erhält regen Zulauf, die dazugehörige Facebook-Gruppe hat nach kurzer Zeit bereits über 100 Mitglieder.

Zur Petition / Zur Facebook-Gruppe

Montag, 6. Dezember 2021: Zertifikats- und Maskenpflicht in Innenräumen

Der Bundesrat hat beschlossen, die Zertifikatspflicht per 6. Dezember 2021 auszuweiten. Von den neuen Regeln ist auch der Pferdesport betroffen.

Die vom Bundesrat ausgeweitete Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen Aktivitäten von Laien im Alter ab 16 Jahren. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.

Die Zertifikatspflicht gilt für jede sportliche Aktivität in Innenräumen, also auch für Reithallen. Wenn es Zweifel gibt, ob eine bestimmte Reithalle als Innenraum gilt oder nicht (bsp. halboffene Hallen etc.), muss diese Frage mit der zuständigen kantonalen Behörde geklärt werden.

Zuständig für die Kontrolle der Zertifikate ist grundsätzlich der Hallenbetreiber oder der Trainingsleiter. Im Falle von Vereinshallen, wo nicht zwingend jemand vor Ort ist, um die Zertifikate zu kontrollieren, können die Zertifikate auch hinterlegt werden (z.B. durch Meldung beim Platzwart, Eigentümer oder Betreiber der Halle, beim Sportchef oder beim Vereinstrainer usw.). Es muss also nicht immer jemand vor Ort sein und das Zertifikat kontrollieren.

Maskenpflicht: Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Wenn Sportler:innen keine Maske tragen möchten, müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen gesammelt werden, damit sie bei Bedarf rasch kontaktiert werden können.

Information des SVPS

Mittwoch, 23. Juni 2021: Information des SVPS für den Reitsport

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 weitere Lockerungsmassnahmen beschlossen. Für den Pferdesport heisst dies Folgendes:

Trainings, Reitunterricht und Kurse

Ab dem 26. Juni gelten keine Einschränkungen mehr bei der Ausübung des Sports in Aussenbereichen. In Innenbereichen müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Profi- und Amateursport. Es bestehen keine Beschränkungen mehr wie maximale Gruppengrösse, Maskenpflicht oder Abstandhalten.

Pferdesportveranstaltungen bis 1000 Personen

  • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat und mit Sitzpflicht sind neu 1000 Personen (Zuschauer und Teilnehmer) erlaubt.
  • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat und ohne Sitzpflicht sind draussen 500 Personen, drinnen 250 Personen erlaubt.
  • Die verfügbaren Kapazitäten der Einrichtung dürfen bis maximal zu zwei Drittel besetzt werden.

Was gilt für Pferdesportveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen?

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (Teilnehmenden und Zuschauerinnen oder Zuschauer) gelten als Grossveranstaltungen. Sie dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung durchgeführt werden und es dürfen nur Personen mit einem Covid-19-Zertifikat eingelassen werden.

Ansonsten bestehen, ausser der Pflicht, ein Schutzkonzept zu erstellen, keine Einschränkungen. Bisher geltende Einschränkungen (wie Beschränkung der maximalen Personenanzahl) werden aufgehoben.

Restauration und Takeaway-Stände

Im Aussenbereich gibt es keine Beschränkungen. Handelt es sich um eine Veranstaltung nur für Personen mit einem Covid-Zertifikat, ist die Konsumation auch in Innenräumen überall möglich. Zu beachten sind für das Führen einer Festwirtschaft die Covid-19-Vorgaben für Restaurationsbetriebe.

Bitte beachten Sie die kantonalen Vorgaben, welche von Kanton zu Kanton verschieden ausgelegt werden können.

Information des SVPS

Mittwoch, 23. Juni 2021: Der vom Bundesrat heute festgelegte fünfte Öffnungsschritt hat auf den Sport positive Auswirkungen

Volle Ausnützung der Kapazität von Sporteinrichtungen, die Aufhebung der aktuell bestehenden Beschränkungen von Gruppengrössen beim Sport, Aufhebung der Maskenpflicht beim Sport, keine Beschränkungen der Publikumszahl bei Anlässen mit Covid-Zertifikat: Swiss Olympic zeigt sich zufrieden mit dem nun beschlossenen Öffnungsschritt der Landesregierung, der weiter geht, als erwartet. «Die Lockerungen werden auf den Sport positive Auswirkungen haben. Sehr wichtig ist auch, dass wieder Grossanlässe stattfinden können», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl. Gerade diesen Punkt hatte der Dachverband des Sports in der Konsultation zum nun beschlossenen Öffnungsschritt im Namen zahlreicher weiterer Sportverbände und Sportorganisationen beim Bundesrat eingebracht.

Zur vollständigen Medienmitteilung von Swiss Olympic

Mittwoch, 26. Mai 2021: Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten bald wieder mit bis zu 50 Teilnehmenden

Swiss Olympic ist erfreut, erlaubt die epidemiologische Lage dem Bundesrat, die vor zwei Wochen angekündigten Öffnungsschritte ab dem 31. Mai 2021 umzusetzen. Erleichtert ist der Dachverband des Schweizer Sports darüber, dass Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten wieder mit bis zu 50 Teilnehmenden stattfinden können und nicht nur in Mannschafts-Spielsportarten. «Auf diese Inkohärenz im Vorschlag des Bundesrats hatte Swiss Olympic in der Konsultation hingewiesen», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl. Auch die nun beschlossene Lockerung, die öffentliche Veranstaltungen drinnen und draussen mit bis zu 50 Personen erlaubt, ist im Sinn des Sports. Gerade das Vereinsleben, das in unserem Land so vielfältig und wichtig ist für die Bevölkerung, wird davon profitieren.

Der Sport wird seine Verantwortung bei der Umsetzung der nun beschlossenen Lockerungsschritte wahrnehmen. Die seit einem Jahr bestehenden, sportartenspezifischen Schutzkonzepte und Schutzmassnahmen werden von den Veranstaltenden, den Vereinen und den Sportlerinnen und Sportlern entsprechend umgesetzt werden. Denn der Schweizer Sport ist darauf angewiesen, dass rasch weitere Öffnungsschritte erfolgen, damit die Vereine nach der Krise wieder ihre Funktion als Ort der Bewegung und Begegnung wahrnehmen können. «Und auch die Verantwortlichen von Sport-Grossanlässen brauchen nun die Perspektive, dass sie ihre Events ab Juli für alle Beteiligten sicher und auch wirtschaftlich sinnvoll planen und durchführen können», sagt Jürg Stahl mit Blick auf die kommenden Wochen.

Zur vollständigen Medienmitteilung von Swiss Olympic

Montag, 19.05.2021: SVPS setzt sich beim Bundesrat für effektive Lockerungen im Pferdesport ein

Die vom Bundesrat per 19. April 2021 beschlossenen Lockerungen der Covid-19-Schutzmassnahmen im Sportbereich bedeuten für den Pferdesport keine nennenswerte Verbesserung der Situation und lassen jeglichen Pragmatismus missen, insbesondere bezüglich der Durchführung von Turnieren im Amateursport. Deshalb hat sich der SVPS mit einem Schreiben an Bundesrätin Viola Amherd sowie an Matthias Remund, Direktor des Bundesamts für Sport BASPO, gewandt. In diesem fordert er rasche und reelle Lockerungen für offizielle Pferdesportturniere im Amateurbereich und damit eine realistische Möglichkeit, dass im Pferdesport Wettkämpfe wieder in sinnvollem Rahmen möglich sind.

Zur vollständigen Mitteilung des SVPS

Donnerstag, 15.04.2021: Präzisierung für Pferdesportveranstaltungen

Pferdesportveranstaltungen können ab dem 19. April 2021 unter nachfolgenden – unbedingt einzuhaltenden – Bedingungen durchgeführt werden:

  • Die Veranstaltung muss aufgeteilt werden nach Startern in abgeschlossenen Gruppen zu maximal 15 Personen. Die Resultate mehrerer solcher Gruppen können am Schluss des Tages zu einer Rangliste zusammengenommen werden;
  • Die 15 Reiterinnen und Reiter, welche den Wettkampf in einer Gruppe bestreiten, müssen sofort nach dem Ende ihrer Prüfung/ihres Parcours den Wettkampfplatz verlassen. Es ist nicht zulässig, zu warten oder zuzuschauen. Ansonsten verletzt der Organisator die Vorschriften, wonach aktuell Veranstaltungen nur mit 15 Personen stattfinden dürfen;
  • Zuständig für den Vollzug der Massnahmen sind die Kantone. Die Vorschriften sind rigide. Werden diese nicht eingehalten, so laufen die die Organisatoren Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden.

Für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 sowie nationale Kaderathleten gelten wie bisher keine Einschränkungen für Wettkämpfe ohne Publikum, sowohl in Innen- wie auch in Aussenbereichen und auch für Kontaktsportarten wie Voltige.

Organisatoren haben zudem Schutzkonzepte für ihre Veranstaltungen zu erstellen. Eine aktualisierte Vorlage wird demnächst im Corona-Dossier des SVPS verfügbar sein. Desweiteren weisen wir darauf hin, dass gem. der Covid-19 Verordnung der Betrieb von Restaurationsbetrieben einschliesslich Takeawaybetrieben während der Veranstaltung verboten ist.

Zum Merkblatt Pferdesport gültig ab dem 19. April 2021 (PDF, 940 KB)

(Mitteilung SVPS auf Nachfrage beim Bundesamt für Sport)

Mittwoch, 14.04.2021: Lockerungen für den Sport

Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich. Auch sportliche Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen und 50 Personen drinnen. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen

Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt.

Sport: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen im Amateurbereich

Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.

(Medienmitteilung BAG)

Freitag, 19.03.2021: Bundesrat ermöglicht keine Lockerungen im Pferdesport

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, die bestehenden COVID-19-Schutzmassnahmen zu verlängern. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrats ist klar, dass auch weiterhin keine grösseren Pferdesportveranstaltungen in der Schweiz möglich sind. Erlaubt sind grundsätzlich Veranstaltungen für Teilnehmende mit Jahrgang 2001 und jünger sowie Turniere lediglich für Nationalkader-Mitglieder. Auch im Bereich des Trainings bleibt die Situation wie bisher. Der Bundesrat will am 14. April 2021 über das weitere Vorgehen entscheiden.

Infolge des Ausbruchs des Equinen Herpesvirus (EHV-1) auf der iberischen Halbinsel hatte der Vorstand des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) am 8. März 2021 beschlossen, die Austragung von nationalen Turnieren in der Schweiz bis am 28. März 2021 zu verbieten. Ob der SVPS die internationale Lockdown-Verlängerung der FEI bis 11. April 2021 auch auf nationale Veranstaltungen in der Schweiz ausdehnen wird, wird nächste Woche entschieden.

(Medienmitteilung SVPS)

Mittwoch, 3. Februar 2021: Zahlreiche Veranstaltungen abgesagt

In der Redaktionsmailbox häufen sich wieder die E-Mails mit Absagen von Messen und Sportveranstaltungen und passend dazu meint Bundesrat Alain Berset am 3. Februar, Lockerungen der schweizweit geltenden Massnahmen seien auch per Ende Februar unwahrscheinlich (Quelle SRF). Aus Sicht des Pferdesports und der Freizeitreiterei sind vor allem die Absagen der BEA sowie der Osterrennen Fehraltorf 2021 schmerzlich und die Horse Park Masters wurden in den April verschoben (Quellen jeweils verlinkt). Nun mehren sich sogar die Gerüchte, dass sogar die Olympischen Sommerspiele in Japan abgesagt werden sollen, hoffen lässt hingegen, dass soeben das erste Handbuch mit Corona-Massnahmen für die Olympiade in Tokio vorgestellt wurde (Quellen ebenfalls verlinkt). Abwarten und Daumen drücken sind angesagt.

Dienstag, 19. Januar 2021: Merkblatt Schutzkonzept Pferdesport angepasst

Der Schweizerische Verband für Pferdesport und Swiss Horse Professionals haben das Merkblatt Covid-19 «Schutzkonzept Pferdesport» der aktuellen Corona-Situation angepasst. Vor dem Hintergrund des Tierschutzes und der Unfallverhütung wird die Ausübung von Pferdesport weiterhin privilegiert behandelt. Umso wichtiger ist es, dass die für den Pferdesport geltende Ausnahmeregelung mit Vernunft und Zurückhaltung genutzt und beim Bewegen der Pferde keine unnötigen Verletzungs- und Ansteckungsrisiken eingegangen werden.

Angesichts der angespannten Lage appellieren der SVPS und SHP an alle Pferdebetriebe und Pferdesporttreibenden, die im Merkblatt aufgeführten Vorgaben und Empfehlungen auf den Betrieben umzusetzen und einzuhalten.

Das Merkblatt ist wiederum in den drei Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.

Hier geht es zum Download:

Mittwoch, 13. Januar 2021: Verschärfung und Verlängerung der Massnahmen

Der Bundesrat informiert im Livestream über die Verschärfung der Massnahmen gegen das Corona-Virus.

Die offizielle Medienmitteilung: Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Da es sich bei der Verlängerung der Schliessung um eine Verlängerung der Massnahmen vom 18. Dezember inklusive aller Ausnahmen handelt, sollte für den Reitsport weiterhin gelten:

Art. 5d Besondere Bestimmungen für Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport
1 Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sind für das Publikum geschlossen, namentlich:
[…]
b. Sport- und Wellnessbetriebe, namentlich Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder, mit Ausnahme von:
1. […]
2. Anlagen für den Reitsport, 
3. […]

Verkauft werden dürfen, weil Güter für den täglichen und kurzfristigen Bedarf:

2.10 Bau- und Gartenartikel (wie Werkzeuge, Baustoffe, Saatgut, Erde);
2.11 Tiernahrung und Produkte, die zur Tierhygiene und Tierhaltung notwendig sind, sowie Tiere, die zur Gewährleistung einer artgerechten Haltung erworben werden müssen.

Dienstag, 22. Dezember 2020: SO & LU entschärfen Massnahmen

Reitanlagen dürfen nach Auskunft der beiden Kantone wieder genutzt werden.

Freitag, 18. Dezember 2020: Weitere Verschärfungen der COVID-19-Massnahmen über die Festtage: Anlagen für den Reitsport bleiben offen!

SVPS: An seiner heutigen Medienkonferenz informierte der Bundesrat über neue Verschärfungen der Massnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der COVID-19-Pandemie. Die öffentlich zugänglichen Anlagen für den Reitsport sind weiterhin explizit von den Einschränkungen ausgenommen. Die Kantone können jedoch strengere Massnahmen verordnen. 

In der aktuellen «Covid-19-Verordnung besondere Lage» (Stand 18. Dezember 2020) heisst es wörtlich:

Art. 5d Besondere Bestimmungen für Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport 

1 Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sind für das Publikum geschlossen, namentlich:
[…]

b. Sport- und Wellnessbetriebe, namentlich Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder, mit Ausnahme von:
1. […]
2. Anlagen für den Reitsport, 
3. […]

Ausserdem sind gemäss Artikel 6e der aktuellen Verordnung Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag uneingeschränkt zulässig. Personen ab 16 Jahren können Sportarten ohne Körperkontakt als Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen «im Freien» und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird, ausüben.

Im Reitsport gilt einzig das Gruppenvoltigieren als Kontaktsport, wobei das Voltigieren von Personen ab 16 Jahren als Einzelsport sowie von Kindern unter 16 Jahren auch als Gruppensport weiterhin ausgeübt werden kann.

Diese neuen Massnahmen gelten ab dem 22. Dezember 2020 bis am 22. Januar 2021.

Kantone können weiter verschärfen

Ebenfalls unverändert haben die Kantone die Möglichkeit, diese Vorgaben des Bundes zu verschärfen bzw. unter gewissen Voraussetzungen zu lockern.

Um das Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse des Pferdesports, auch unter dem Aspekt des Tierschutzes, zu fördern und die Interpretation von Reithallen als Anlage «im Freien» darzulegen, haben sich der SVPS und der SHP erneut an die zuständigen kantonalen Stellen gewandt.

SO & LU: Kantonal verschärfte Massnahmen

Während Solothurn Sporthallen bereits geschlossen hatte, hat nun auch Luzern nachgezogen. Laut Auskunft gilt in Luzern für Reithallen: Für Reitunterricht und Sporttrainings geschlossen. Benutzung nur erlaubt, um Pferde zu bewegen. Aussenplätze dürfen weiterhin genutzt, darauf auch Reitunterricht bis 5 Personen erteilt werden. Auch Ausreiten ist nur noch in Gruppen von maximal 5 ReiterInnen erlaubt.

Freitag, 11. Dezember 2020: SVPS vermeldet – Reitanlagen nicht betroffen

Wie der SVPS vermeldet, sind Reitanlagen von den neuen Bundes-Massnahmen nicht betroffen:

Die Anlagen für den Reitsport sind gemäss Verordnung explizit von den Einschränkungen der Öffnungszeiten von Sportanlagen ausgenommen!

Die Bemühungen des SVPS und SHP in den letzten Tagen haben Früchte getragen. In der neuen «Covid-19-Verordnung besondere Lage» heisst es unter Artikel 5abis wörtlich:

Art. 5abis Öffnungszeiten von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben

Folgende öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben:

[…]

d. Sportanlagen, einschliesslich Fitnesszentren, mit Ausnahme von:

[…]

3. Anlagen für den Reitsport

Bitte beachten: Diese Ausnahme ist unter Umständen in einem Kanton mit schärferen Massnahmen nicht gültig!

Freitag, 11. Dezember 2020: Massnahmen schweizweit verschärft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt. Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum.

(Quelle offizielle Medienmitteilung Bundesrat)

Mittwoch, 9. Dezember 2020: Intervention des SVPS und SHP bei Bund und Kantonen

Die Ankündigung des Bundesrates vom 8. Dezember 2020 zur allfälligen Einführung von verschärften Massnahmen, die auch den Betrieb von Reithallen (Freizeitanlagen) betrifft, beschäftigt und verunsichert die Pferdebranche. Auch haben einzelne Kantone bereits einschneidende Massnahmen beschlossen und Reithallen geschlossen oder deren Betrieb stark eingeschränkt.

Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) und der Berufsverband der Pferdebranche Swiss Horse Professionals (SHP) stehen in engem Kontakt und Austausch mit den relevanten Bundesbehörden, um sich dafür einzusetzen, dass das sichere Reiten und Fahren von Pferden auch nach Inkrafttreten von neuen Massnahmen möglich bleibt. Dies vor allem, um die Sicherheit von Pferd und Reiter und die ausreichende Bewegung der Tiere gemäss Tierschutzverordnung zu gewährleiten. Insbesondere in den kalten Wintermonaten, wo zusätzlich der Weidegang oder die Nutzung der Aussenanlagen eingeschränkt ist, ist das Reiten in der Halle für die meisten Reitbetriebe aber auch für Freizeit- und Sportreiterinnen und -reiter absolut zentral.

In diesem Sinne hat der SVPS heute dieses Schreiben zuhanden der Bundes- und Kantonsbehörden verfasst: Schreiben vom 9.12.2020 zuhanden der Bundes- und Kantonsregierungen

(Medienmitteilung SVPS)

Mittwoch, 9. Dezember 2020: Baselland sistiert verschärfte Massnahmen

Nachdem der Bundesrat am Dienstagabend verkündet hat, dass er die Massnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie vereinheitlichen und verschärfen will, sistiert der Regierungsrat des Kantons Baselland die ebenfalls am Dienstag zuvor beschlossenen kantonalen Verschärfungen. (Medienmitteilung bl.ch)

Bitte erkundigen Sie sich auf der Website Ihres Kantons (meistens Kantonskürzel.ch) über die aktuell geltenden Massnahmen.

Beitrag über die angekündigte Verschärfung der Massnahmen sowie die Reaktion der Kantone darauf bei srf.ch.

Mittwoch, 9. Dezember 2020: Der zweite Shutdown kommt von den Kantonen – noch

Gestern Dienstag haben auf den dringenden Appell, respektive Ultimatum des Bundesrates viele Kantone die Schliessung von Sport- und Freizeitanlagen sowie teilweise auch Trainingsverbote beschlossen. Ausserdem gilt teilweise auch bei Freizeitaktivitäten die Zwei-Haushalte-Regel. Gemäss dem Newsdienst vom Schweizer Fernsehen SRF haben diese Kantone entsprechende Massnahmen erlassen:

Schaffhausen: Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind per 6.12. geschlossen.

Thurgau (korrigiert): Für sportliche Aktivitäten im nichtprofessionellen Bereich gilt eine Obergrenze von 10 Personen.

Basel-Stadt: Freizeitbetriebe geschlossen.

Basel-Landschaft: Ab Freitag Freizeitbetriebe geschlossen. Sämtliche Sportaktivitäten wie Trainings und Wettkämpfe sind mit wenigen Ausnahmen ebenfalls untersagt.

Solothurn: Ab Freitag Sport- und Freizeitbetriebe geschlossen.

Da noch einige Kantone auf das Ultimatum nicht reagiert haben, will der Bundesrat in seiner Sitzung vom Freitag, 11.12., die nationalen Massnahmen verschärfen, unter anderem sollen alle Freizeiteinrichtungen abends und am Sonntag geschlossen werden. Zur Diskussion stehen laut SRF, sollten diese Massnahmen nicht reichen, auch wieder Ladenschliessungen.

Freitag, 6. November 2020: Newslage entspannt sich

Aktuell versuchen Bund und Kantone, einen zweiten Shutdown möglichst zu verhindern. Kavallo berichtet wieder, sollte die Lage sich zuspitzen. Wegen der zahlreichen kantonalen Massnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus mussten bereits zahlreiche Veranstaltungen und Kurse abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Veranstaltern, ob und unter welchen Auflagen Anlässe stattfinden.

Donnerstag, 5. November 2020: Argumentarium für Pferdebetriebe

Im Rahmen der nationalen und kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat Swiss Horses Professional SHP als Berufsverband der Pferdebranche in Absprache mit dem Schweizerischen Verband für Pferdesport SVPS ein Argumentarium für Reitschulen und Pferdebetriebe ausgearbeitet. Argumentarium herunterladen: www.kavallo.ch/966p

Mittwoch, 4. November 2020: Medienkonferenz des Bundesrats

Keine Verschärfung der aktuellen schweizweiten Massnahmen. Es gelten also weiterhin auf Bundesebene die am 28. Oktober kommunizierten Massnahmen, respektive die allenfalls schärferen Massnahmen der jeweiligen Kantone. Bundesrat Alain Berset warnt jedoch, sollten die Spitäler überlastet sein, sei eine Verschärfung der Massnahmen unausweichlich.

Es zeichnet sich laut dem Bundesrat ab, dass noch mehrere Monate keine Sportveranstaltungen mit vielen Zuschauern durchgeführt werden können. Deshalb würden für Sportklubs Darlehen von insgesamt 350 Millionen Franken gesprochen. Ebenfalls prüft der Bund auch à-fonds-perdu-Beiträge. Härtefälle in anderen Bereichen werden mit dem Härtefall-Programm der Kantone aufgefangen, bei dem sich der Bund mit 50 Prozent der Kosten beteiligt. Dieses Programm ist vor allem für relevante Betriebe in der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe vorgesehen. Verlängert werden die Erwerbsersatz-Massnahmen. Selbstständige können Erwerbsersatz beantragen, wenn sie massgeblich Einkommenseinbussen erlitten. “Massgeblich” ist definiert durch einen Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Es könne aber nicht jeder Betrieb gerettet werden, Konkurse und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit seien unvermeidlich und die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie werde uns noch das nächste Jahrzehnt beschäftigen.

Mehr Informationen auf srf.ch

Dienstag, 3. November 2020: CHI Genf 2020 abgesagt

Die Ankündigungen des Bundesrates vom Mittwoch, 28. Oktober und des Genfer Staatsrates vom Sonntag, 1. November beschränken Veranstaltungen nun auf 5 Personen, was die Durchführung eines Events wie des CHI Genf unmöglich macht. Da diese Zahl nicht die Teilnehmer und Mitarbeiter betrifft, wurde die Möglichkeit geprüft, eine Veranstaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. In der gegenwärtigen gesundheitlichen Situation kann sich das Organisationskomitee aber nicht vorstellen, dass etwa 400 Personen (Komitee, Freiwillige, Reiter, Pfleger, usw.) auf dem Veranstaltungsgelände zusammenkommen. Deshalb muss der CHI Genf 2020, der vom 10. bis 13. Dezember im Palexpo stattfinden sollte, leider abgesagt werden. Zuschauer, die ihre Eintrittskarten bereits gekauft haben, bekommen das Eintrittsgeld vollständig zurückerstattet.

Montag, 2. November 2020: SVPS ergänzt FAQ um Sportveranstaltungen

Der Schweizerische Verband für Pferdesport hat seine Infos rund um die Beschränkungen des Bundes um Sportveranstaltungen wie Turniere und Prüfungen ergänzt, siehe weiter unten. Es ist aber zu berücksichtigen, dass kantonal teils schärfere Einschränkungen respektive komplette Veranstaltungsverbote gelten. Ausserdem wird der Bundesrat am Mittwoch, 4.11.2020, bekannt geben, ob die seit 28.10.2020 geltenden Massnahmen beibehalten oder verschärft werden. Und hier noch der angekündigte Abschnitt des SVPS:

Dürfen Pferdesportveranstaltungen durchgeführt werden?

Es ist zu unterscheiden zwischen einer Breitensport-Veranstaltung und einer Leistungssport-Veranstaltung.

Veranstaltungen Breitensport (Turniere, Diplom/Attest-, Brevet- und Lizenzprüfungen)

Veranstaltungen sind mit max. 50 Personen (inkl. Teilnehmende, Zuschauende) möglich. Zwingend ist, dass die Teilnehmenden entweder in Einzelpersonen oder in Gruppen von max. 15 Personen aufgeteilt werden sowie Abstand halten und Masken tragen. Die aktiven Sportler können ohne Maske Sport ausüben, sofern ihnen ausreichend Platz (min. 15m2 zur ausschliesslichen Nutzung) zur Verfügung steht sowie eine Kapazitätsbegrenzung und eine Lüftung der Infrastruktur gewährleistet sind.

Veranstaltungen Leistungssport (nationale Kader)

Sind die Athletinnen und Athleten dem Bereich Leistungssport zuzuordnen, zählen diese nicht zu den 50 Personen dazu. Sprich, dann könnten nebst den Athletinnen und Athleten, beruflich engagierten Trainern, Staff usw. noch maximal 50 Zuschauende hinzukommen. Die Anzahl der Leistungssportlerinnen und -sportler ist hier nicht begrenzt.

Montag, 2. November 2020: Horse Park Masters Dielsdorf abgesagt

pd. Nachdem der Bundesrat am Mittwoch, 28. Oktober, die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wieder verschärft hat und für Veranstaltungen eine Besucher-Höchstzahl von 50 festgelegt hat, analysierte das OK die Möglichkeit, einer Durchführung des Turniers ohne Zuschauer. „Doch dafür gibt es im Moment keine Planungssicherheit. Angesichts der aktuellen Lage ist es gut möglich, dass die Personenanzahl noch weiter beschränkt wird – und dieses Risiko können wir nicht noch einmal eingehen“, sagt Fritz Pfändler. Das OK hat deshalb schweren Herzens entschieden, das Horse Park Masters für 2021 abzusagen. Bereits im März macht das Corona-Virus der beliebten Veranstaltung im Horse Park auf der Pferderennbahn Dielsdorf einen Strich durch die Rechnung: sie musste nach drei von elf geplanten Turniertagen abgebrochen werden. „Wir konzentrieren uns nun mit unserer ganzen Energie auf die Austragung im nächsten Jahr“, erklärt Gilles Ngovan. Das Horse Park Masters 2021 findet bereits in etwas mehr als vier Monaten statt: die Springprüfungen von 15. bis 21. März, die Dressurwettbewerbe vom 22. bis 28. März.

Sonntag, 1. November 2020: Der Kanton Genf geht in den Shutdown

Ab 2.11.2020, 19 Uhr, müssen die meisten Geschäfte schliessen, die nicht zur Grundversorgung gehören. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Buchhandlungen und Blumenläden. Sport bleibt jedoch erlaubt. Wie SRF schreibt, sind mit Ausnahme von Wettkämpfen sportliche Aktivitäten für Personen ab zwölf Jahre erlaubt, wenn kein Körperkontakt erforderlich ist und maximal fünf Personen beteiligt sind. Sie müssen zudem eine Maske tragen und die Distanzregeln einhalten. Der Sportunterricht an Schulen bleibt erlaubt, ebenso wie Aktivitäten des Berufssports.

Samstag, 31. Oktober 2020: Nachbarländer im Shutdown – Die Schweiz ist eine «Insel»

Angesichts rasant steigender Infektionszahlen haben alle Nachbarländer der Schweiz ihre Corona-Einschränkungen massiv verschärft. In Deutschland und Österreich müssen beispielsweise alle Freizeit- und Sport-Einrichten wieder komplett schliessen. Mehr Informationen in der Tagesschau und dem Artikel bei SRF.

Donnerstag, 29. Oktober 2020: SVPS hat Situation abgeklärt

In der Zwischenzeit hat der SVPS nochmals konkret abgeklärt, was erlaubt ist und was nicht. Die Abklärung bringt keine neuen Erkenntnisse. Reiten, Reittraining und Reitunterricht sind erlaubt, Voltige als Kontaktsportart für über 16-Jährige und ab 2 Personen hingegen nicht. Veranstaltungen sind auf maximal 50 Personen (in vielen Kantonen tiefer) beschränkt.

Zu den FAQ beim SVPS.

Mittwoch, 28. Oktober 2020: Swiss Olympic zu den Herausforderungen für den Sport

Schnell auf die vom Bundesrat kommunizierten Massnahmen reagierte Swiss Olympic. Auszug aus der Medienmitteilung:

“Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen haben einschneidende Auswirkungen auf den Sport in der Schweiz. Die Ausübung von Breiten- und des Leistungssport, insbesondere von Mannschaftssportarten, ist aus Sicht von Swiss Olympic nach dem heutigen Bundesratsentscheid nur noch bedingt und unter grössten Einschränkungen möglich. Gleichzeitig stellen sich bei einigen Punkten, etwa bei der Maskenpflicht während der Sportausübung in der Sporthalle, Fragen nach der konkreten Umsetzung, die rasch geklärt werden müssen. Mit Blick auf die aktuelle epidemiologische Lage und die täglich sehr hohe Zahl der Neuinfektionen kann Swiss Olympic die vom Bundesrat beschlossenen Einschränkungen mit Blick auf die mittel- und langfristige Zukunft allerdings auch nachvollziehen. Der Sport ist sich als wichtiger Bestandteil der Gesellschaft seiner Verantwortung bewusst. Entscheidend ist jedoch, dass der Zugang zu den Sportanlagen schweizweit gewährleistet ist, damit Trainings lokal stattfinden können, ohne dass eine lange Anreise zurückgelegt werden muss. Swiss Olympic begrüsst es, dürfen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ohne Einschränkung Sport treiben. Bei 500‘000 Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportlern, die wöchentlich in den Schweizer Vereinen trainieren, kommt diesem Beschluss besondere Bedeutung zu.

Trainings in kleineren Gruppen und Einhaltung von Schutzkonzepten möglich

«Swiss Olympic ist überzeugt, dass Trainings in kleineren Gruppen, unter strenger Einhaltung von Schutzkonzepten auch in dieser Situation möglich sind, ohne dabei unser aller Hauptziel, die Eindämmung der Pandemie, zu behindern. Gerade in dieser schwierigen Zeit bietet das Sporttreiben im Verein den Menschen in der Schweiz einen Ausgleich und trägt zu ihrer physischen und psychischen Gesundheit bei», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl. Der Sport kann bei der Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen auf die über 200 Schutzkonzepte zurückgreifen, welche die Verbände, Vereine und Organisationen im Hinblick auf die Öffnung am 11. Mai erarbeitet haben und die sich bewährt haben. «In diesen Schutzkonzepten stecken grosse Anstrengungen der jeweiligen Verantwortlichen bei Verbänden und Vereinen. Nun ist ein weiterer Effort nötig, um die Schutzkonzepte auf die aktuellen Vorgaben zu adaptieren. Seitens Swiss Olympic werden wir dazu die grösstmögliche Hilfestellung leisten», sagt Jürg Stahl.”

Zur vollständigen Mitteilung geht es hier.

Mittwoch, 28. Oktober 2020: Bundesrat gibt neue Massnahmen bekannt

Der Bundesrat verkündet die Massnahmen, die ab 28.10.2020, 24 Uhr, unbefristet in Kraft treten. Sie gelten als Mindestmassnahmen für die Kantone, die nicht unterschritten, aber verschärft werden dürfen (deshalb gilt immer noch, kantonale Massnahmen im Auge behalten):

  • Veranstaltungen öffentlich: Beschränkt auf 50 Personen. Ausnahme: Politische Veranstaltungen
  • Private Veranstaltungen: Beschränkt auf 10 Personen
  • Bars und Restaurants: Maximal 4 Personen pro Tisch, Sperrstunde ab 23 Uhr
  • Sport & Freizeit: Beschränkt auf maximal 15 Personen. Kontaktsportarten nicht erlaubt. Maskenpflicht nur, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Auch im Freien muss der Abstand eingehalten werden. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
  • Im Siedlungsgebiet: Maskentragepflicht
  • Weiterhin gilt Homeoffice-Empfehlung und alle weiteren Massnahmen, die sonst schon in Kraft sind
  • Ab 2. November sind Schnelltests zugelassen

Diese Massnahmen sollen einen zweiten Lockdown verhindern. Wenn diese Massnahmen greifen, könnten die Pferdebetriebe von einer weiteren Schliessung verschont bleiben. Aktuell wirken sich die Massnahmen also in erster Linie auf die Pferdesport-Veranstaltungen aus, die ohne oder mit nur wenig Zuschauerinnen und Zuschauer kaum kostendeckend durchgeführt werden können. Da gemeinsames Voltige-Training wohl unter den Kontaktsportarten einzuordnen ist, könnte für diese Disziplin folgende Regel gelten: “Nicht erlaubt sind Sportarten mit Körperkontakt (z.B. Fussball, Hockey, Basketball, Kampfsportarten, Tanzsport). Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind erlaubt.”

26.-27. Oktober 2020: Medien prognostizieren Lockdown, Veranstalter reagieren

Nach der Publikation eines Massnahmenkatalogs im Blick, der am Mittwoch, 28.10., im Bundesrat diskutiert werden soll und bei dem Veranstaltungen ab 15-50 Personen wieder verboten sowie Sportveranstaltungen nur noch ohne Zuschauer erlaubt werden sollen, reagieren bereits mehrere Veranstalter. Kurse, Patrouillenritte und Turniere, so etwa der CSI Basel, wurden offiziell abgesagt. Die neuen Massnahmen verkündet der Bundesrat in der auf Mittwoch direkt nach der Sitzung angesetzten Medienkonferenz.

24.-26. Oktober 2020: Kantone verschärfen Massnahmen

Die Meldungen überschlagen sich stündlich. Ein Schweizer Kanton nach dem anderen verschärft die Corona-Massnahmen. Der Flickenteppich macht es für uns Journalisten wie auch für die Verbände nicht einfach, zusammenzustellen, was denn nun alles noch erlaubt ist und was nicht. Einziger Anhaltspunkt ist aktuell das Massnahmenpaket, das die Taskforce des Bundes vorschlägt. Dieses sieht Beschränkungen des Freizeitbereichs (zu dem wir Rösseler leider gehören) bis März oder April 2021 vor. Aktuell sieht es aber noch nicht so aus, als würde auch die Schliessung von Vereinsanlagen oder Reitschulen drohen.

Hier der die Pferdebranche betreffende Auszug aus dem Massnahmenpaket (Quelle SRF 4 News, 23.10.2020, 14.30 Uhr; agenturen/bers;from):

Diese Massnahmen schlägt die Taskforce vor

Die wissenschaftliche Covid-19-Taskforce des Bundes hat in ihrer wöchentlichen Lagebeurteilung folgende Massnahmen auf Bundesebene zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen werden sollen. Bis im März/April 2021 soll folgendes gelten:

  • Maskenpflicht in allen Innenräumen und in überfüllten Aussenbereichen wie etwa Strassenmärkte
  • die Schliessung von Unterhaltungs- und Erholungsstätten mit engen und schlecht belüfteten Innenräumen
  • Einschränkung der Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, beispielsweise auf 21 Uhr (Anm. der Redaktion: Vereinslokale, Reitschulen-Restis)

Wie gesagt existiert aktuell keine schweizweite Regelung. Und einige Kantone gehen weiter, so haben mehrere bereits Veranstaltungen über 50 Personen verboten, Sportanlagen geschlossen und Risikosport verboten. Welche Massnahmen in welchem Kanton gelten wird hier laufend nachgeführt: SRF-News – Diese Kantone gehen weiter als der Bund.

Der Schweizerische Föderalismus beschert uns also einen unsäglichen Flickenteppich mit noch mehr Unsicherheiten, was denn nun erlaubt ist und was nicht. Im Gegensatz zum Lockdown im Frühling, als der Bund notfallmässig die Leitung übernommen hatte, wird jetzt nach dem Strategiepapier zur Covid-19-Bewältigung gearbeitet:

Covid-19-Bewältigung: Strategische Grundlagen von Bund und Kantonen

Informationen bezüglich der ersten Welle und des Schweizer Lockdowns, März bis Mai 2020

Dieser Beitrag war gültig während dem Corona-Lockdown. Die ab Mai bis 28. Oktober geltenden Vorschriften finden Sie hier: Pferdesport ab 11. Mai wieder erlaubtAb dem 11. Mai ist Reitunterricht wieder möglich

In der Schweiz gilt wegen des Corona-Virus die «ausserordentliche Lage». Die landesweiten Massnahmen dazu lauten:

  • Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe (darunter fallen Reitschulen, Ponyhöfe, Vereinsanlagen, Streichelzoos und Reitsportanlagen, bei denen die Versorgung und Bewegung der Pferde durch das Personal gegeben ist, werden bis am 26. April 2020 geschlossen. Auch Schulen sind geschlossen.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Und seit 20.03.2020: Ansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum sind verboten.
Einige Antworten gleich zu Beginn
  • Von diesem Lockdown nicht betroffen sind Tätigkeiten und Dienstleister, welche die Grundversorgung von Mensch und Tier sicherstellen. Notwendige Pflege und Versorgung von Tieren fällt darunter ebenso wie Futterlieferungen und Futterproduktion, notwendige Tierarzt-Behandlungen (nicht notwendige Behandlungen werden von vielen Praxen bereits verschoben, direkt beim eigenen TA nachfragen) oder aus gesundheitlichen Gründen zu erneuernder Hufbeschlag.
  • Von einem Lockdown betroffen sind: Freizeitaktivitäten, auch solche an frischer Luft, an denen mehrere Personen teilnehmen. Darunter fällt auch das Ausreiten in Gruppen und in beliebten Reitgebieten. Der Bundesrat bittet darum, wenn immer möglich Zuhause zu bleiben und so viel zwischenmenschlichen Kontakt zu meiden wie nur möglich.
  • Vom Lockdown betroffen sind auch alle Vereinsaktivitäten, Vereinsinfrastrukturen müssen geschlossen bleiben.
  • ACHTUNG: Auch Einzelunterricht in Reitschulen ist untersagt. Präzisierung vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 19.03.2020. Wie der SVPS schreibt, wurde die Frage des Einzelunterrichts an Reitschulen nun abschliessend beantwortet: → Reitschulen / Reitunterricht (auch Einzelunterricht) = Verboten
  • Ebenfalls verboten ist die Weiterführung der geschlossenen Betriebe ausserhalb der Räumlichkeiten, namentlich bei Kunden, ausser sie sind medizinisch oder tierschutzrechtlich relevant. Diese Weisung gilt laut Präzisierung des Bundesrates für Dienstleister wie Fotostudios, kosmetische Dienstleister und vergleichbare Tätigkeiten.

Offizielle Informationsseite des BAG / Die offizielle Mitteilung des SVPS / Ganz toller Beitrag vom OKV mit Aufruf zur Solidarität! / Offizielle Mitteilung des ZKV

Das Coronavirus und die Rösseler

Wie umgehen mit dem Einkommensausfall?

Wie der Bundesrat am 20.3. kommunizierte, läuft jetzt die Hilfe auch für Selbstständige an. Diese werden entschädigt, falls sie

  • wegen Schulschliessungen Kinder betreuen müssen,
  • bei ärztlich verordneter Quarantäne oder
  • der Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes.

Die Taggelder betragen 80 Prozent des Einkommens, höchstens 196 Franken pro Tag. Abgewickelt wird die Taggeldauszahlung über die kantonalen Ausgleichskassen, wie am 23.03.2020 kommuniziert wurde. Mehr dazu hier: Taggeld-Lösung für Selbstständige da!

Bitte beachten: Die Kavallo-Spendenaktion Zeit für Solidarität für Reitschulen, Ponyhöfe und Therapiebetriebe.

Was bedeutet das Corona-Virus für Pferdebetriebe?

Am 21.3. hat der ZKV ein Merkblatt veröffentlicht, welches eine gute Übersicht bietet, was erlaubt und was verboten ist. Hier der entsprechende Facebook-Post:

Wer bewegt jetzt die Pferde in den Reitschulen?

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen spricht hier eine ganz klare Sprache: “Die Versorgung inkl. Beschäftigung der Pferde gemäss Tierschutzgesetzgebung ist sicherzustellen; dafür ist die / der ReitstallbesitzerIn verantwortlich. (18.03.2020)” – Quelle: Beschäftigung von Schulpferden, da Reitunterricht verboten.

Ab auf die Weide?

Wie sichert man Pferden und Ponys die nötige Bewegung, wenn BesitzerInnen, Reitbeteiligungen oder aus Krankheitsgründen ein Teil des Stallbetreiber-Teams nicht mehr mithelfen können? Einfach ab auf die Weide? Und was, wenn keine Weiden zur Verfügung stehen? Antworten gibt es hier: Ab auf die Weide?

Die Corona-Virus-Massnahmen unserer Nachbarländer

Noch vor ein paar Tagen hiess es, in Österreich sei es trotz Ausgangssperre weiterhin erlaubt, sein Pferd zu besuchen, zu versorgen und es zu bewegen (Quelle). Kurz darauf wurde dies relativiert, die Pferdezucht Austria veröffentlichte diesen Hinweis:

„Es besteht grundsätzliches Betretungsverbot auch für die Besitzer der eingestellten Pferde (Freizeit- und Sportbetrieb, bzw. keine Notfall-Dienstleistungen). Nur für den Fall das der Einstellbetrieb auf die Mitarbeit der Pferdebesitzer angewiesen ist, können eingeschränkt (absolutes Minimum) und unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen (mind. 1 Meter zu anderen Personen) betriebsfremde Personen eingesetzt werden.“

In Frankreich ist der Zugang zu Pferdebetrieben ausser für das Personal untersagt.

In Deutschland gilt ein eingeschränktes Aufenthaltsverbot, was dieses bedeutet, hat St. Georg zusammengetragen. Besonders hilfreich in diesem Artikel, der Notfallplan für Pferdebesitzer, Reiter und Betriebsleiter. > Link

Fragen & Antworten

Auswahl der persönlichen Fragen unserer Leserinnen und Leser (anonymisiert, Namen der Redaktion bekannt):

Ich weiss die Frage wird mir im Moment keiner wirklich beantworten können. Jedoch wäre für mich als Pferdebesitzerin und Trainerin gut zu wissen ob ich noch Unterrichten darf? Ob die Versorgung der Pferde zur Grundversorgung zählt?

Reitunterricht ist definitiv verboten, auch Einzelunterricht, wie seit dem 19.03. offiziell bekannt ist. Die Versorgung der Pferde gehört jedenfalls ganz klar zur Grundversorgung.

 

Ich bin Huforthopädin und bearbeite meine Kundenpferde ausschliesslich in Anwesenheit der Besitzer oder einer beauftragten Person. Zudem arbeite ich in verschiedenen Kantonen (BL, FR, BE). Ich habe meine Kunden bereits informiert, dass die Termine ohne ihren Gegenwunsch stattfinden, sie aber mitteilen können, wenn sie nicht dabei sein möchten um den Kontakt zu vermeiden. Wie ist es allerdings grundsätzlich – gehört die Hufbearbeitung/Hufbeschlag zur Grundversorgung des Tieres? Gem. TSchV eigentlich schon. Wie wird dies wohl gehandhabt werden? Das wäre vielleicht auch ein Input für das Positionspaper des SVPS. Danke für Eure Arbeit!

Ist der Hufbeschlag aus medizinischer, sprich gesundheitlicher Sicht nötig, dann gehört er zur Grundversorgung. Geht es einfach darum, einen Beschlag frühzeitig in einem normalen Turnus zu ersetzen, dann wäre vermutlich ein Aufschub auf einen vertretbaren Zeitraum zumutbar. Input ist weitergeleitet.

Dazu ist eine Antwort von SVPS-Präsident Charles Trolliet eingetroffen. Er betont, dass es sich um seine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit handelt:

“Nach meinem Dafürhalten zählen die tierärztliche Aktivitäten (mindestens die Behandlungen von akuten Krankheiten) dazu. Man könnte sich aber streiten, ob eine leichte, langdauernde Lahmheit oder eine Zahnkorrektur auch einen sofortigen Besuch benötigt oder ob es nicht besser wäre, einige Zeit zu warten… Ich sehe es ähnlich bei den Hufpflegen: wenn es dem Pferd nicht schadet, sollte man gut überlegen, ob einen Besuch, der sowieso gewisse Kontakte impliziert, unbedingt sofort nötig ist. Sollte aber das Pferd darunter leiden, scheint mir ein Besuch vertretbar, unter Einhaltung der Hygienemassnahmen. Am bestes sollte sich die Huforthopädin zuerst für sich selbst (Eigenverantwortung) diese Überlegung machen. Ich glaube kaum dass die Kantone im Moment so ein Fall explizit vorgesehen haben!”

 

Ich bin Selbstversorger in einem kleinen privaten Stall (Stallbesitzer sind keine Pferdefachleute). Wie sieht es aus bei Ausgangssperren? Darf ich mich weiterhin um meine Pferde kümmern und diese auch bewegen? Ansonsten wäre ich aufgeschmissen!

Als Selbstversorger gehört die Versorgung der Pferde zur Grundversorgung. Ausreichend Bewegung gehört theoretisch auch dazu. Jedoch wäre vermehrter Weidegang, wenn möglich, empfehlenswert. Das entlastet den öffentlichen Raum, vermindert die Unfallgefahr von Reitern und freut die Pferde. Ist Dein Stall im Inland, solltest Du also weiterhin für Deine Pferde selber sorgen können. Ausser natürlich, Du erkrankst und wirst unter Quarantäne gestellt.

 

Wir sind, schon ziemlich verzweifelt, auf der Suche nach Hilfe bezüglich folgender Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus:

  • Ist Reitunterricht in kleinen Gruppen draussen noch erlaubt?
  • Was geschieht mit bezahlten Kursgebühren, wenn der Unterricht auf behördliche Anordnung nicht mehr stattfinden kann? Wir sind ja da, die Pferde auch und wir könnten die vereinbarten Leistungen erbringen!
  • Die Schul-Pferde/Ponys fressen weiter und müssen trainiert werden – Reitbetriebe gehören im Allgemeinen nicht zu den Grossverdienern- gibt es irgendwo Hilfe?
    Es wäre schön, wenn Kavallo für die Reitschulen Infos zusammenstellen könnte – bisher haben wir nur zu Absagen von Veranstaltungen wie Turnieren oder Lehrgängen Infos gefunden.

Ab sofort bis zum 19. April müssen Reitschulen als Freizeitbetriebe geschlossen bleiben. Reitunterricht ist definitiv verboten, auch Einzelunterricht, wie seit dem 19.03. offiziell bekannt ist. Der Bund verspricht aber auch finanzielle Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmen. Sobald bekannt ist, wo und wie man diese beantragen kann, werde ich informieren.

Dazu ist eine Antwort von SVPS-Präsident Charles Trolliet eingetroffen. Er betont, dass es sich um seine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit handelt:

“Die finanzielle Aspekte sollten m.E. direkt mit dem jeweiligen Kanton diskutiert werden. Es ist für mich klar dass eine Diskussion zwischen Reitlehrer und Schüler stattfinden soll: die Kurse sind nicht definitiv abgesagt und der Reitunterricht wird in einigen Zeiten wieder stattfinden. Ich sehe also nicht warum Leute die eine Vorauszahlung gemacht haben, nicht einfach warten könnten. Ich bin nicht ein Rechtsspezialist aber ich denke, dass die Situation besonders schwierig sein wird für die unabhängige Unternehmer und Reitlehrer. Bei den Ställen die als KMU gelten sollte eine gewisse Unterstützung im Sinne einer Kurzarbeitentschädigung möglich sein. Dies benötigt aber, dass die tägliche Arbeit tatsächlich reduziert wird, in diesem Fall nur den Reitunterricht weil die Pferdepflege gleich bleiben.”

 

Können die Besitzer noch zu ihren Pferden zur Pflege ect?

Zur Pflege und absolut notwendige Bewegung, ja.

 

Liebe Kavallo, gilt das auch für Schweiz nach Deutschland? Ich wohne an der Grenze und mein Pferd steht in Deutschland.

Das wird noch nicht einheitlich kommuniziert. Auskunft geben kann das zuständige Zollamt. Wenn die Antwort heute ein Ja ist, muss sie morgen aber nicht auch noch Ja sein 😬Ausschlaggebend ist vermutlich, ob Dein Pferd Dich braucht im medizinischen oder tierschutzrechtlichen Sinn. Wenn es jemand anderer füttert und pflegt, könnte es schwieriger sein, hinzukommen.

Danke! Dann wird hier wieder das Wortspiel “was braucht es zur Pflege und was nicht” geben…

Jein, um beim Wortspiel zu bleiben. Ist sowohl die Fütterung und Pflege, als auch die medizinische Versorgung und die Bewegung gewährleistet, gibt es aus Sicht der Nachbarländer keinen Grund für eine Einreisebewilligung. Nur Österreich ist so kulant, Pferdebesitzer aus dem Ausland trotzdem zu ihren Lieblingen zu lassen (Update: diese Kulanz soll nun doch nicht gelten, siehe Regelungen in Österreich weiter unten)

 

Kann ich als Reitbeteiligung noch in den Stall zum Pferd?

Bitte direkt beim Stallbetreiber fragen.

 

Darf ich meine Pferde noch transportieren, dass ich sie auf dem auswärtigen Reitplatz bewegen kann?

Transporte sollen jetzt nur noch erfolgen, wenn sie medizinisch notwendig sind oder wenn ein Pferd definitiv in einen anderen Stall umzieht.

 

Ich bin Ponybesitzerin in einem kleinen Privatstall (9 Pferde/Ponys). Ich bin etwas verunsichert, was ich noch darf und was nicht… ich hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten. Darf ich meine Tochter noch mit in den Stall nehmen? Darf ich mit meinem Pony ins Gelände gehen? Dürfen externe Reitlehrer noch kommen? Und dürfen Reitbeteiligungen noch in den Stall kommen? 

Die eigene Tochter darf selbstverständlich noch mit in den Stall. Mit den Ponys darfst Du ins Gelände, solange ihr euch nicht miteinander zu einem Gruppenausritt verabredet und Du genug Distanz zu anderen hältst. Reitunterricht darf keiner mehr stattfinden. Reitunterricht ist definitiv verboten, auch Einzelunterricht, wie seit dem 19.03. offiziell bekannt ist. Eine Privatstunde ist laut Präzisierung des Bundesrats ebenfalls nicht mehr möglich. Bezüglich Reitbeteiligungen wird empfohlen, sie dosiert in den Stall lassen und alles gut desinfizieren, wenn jemand da war.

Super danke da bin ich schon etwas beruhigt. Das Ganze verunsichert einem ja schon sehr… in grossen Gruppen sind wir nie unterwegs. Höchstens zu zweit oder dritt… Mit meiner Stallkollegin (also zu zweit) ins Gelände zu gehen ist also noch erlaubt?

Erlaubt schon, aber nicht sinnvoll. Auch den Stalldienst solltet ihr abwechselnd machen und jeweils was ihr angefasst habt, desinfizieren. Denn wenn ihr euch gegenseitig ansteckt und in Quarantäne müsst, wer sorgt dann für eure Pferde?

Disclaimer: Dieser Artikel wird regelmässig aktualisiert. Letzte Aktualisierung 23. März 2020, 17.16 Uhr.

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