Antworten BLV auf die Kavallo-Fragen: Was erlaubt wird und was verboten bleibt

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Das BlV beantwortet die Kavallo-Fragen zum Lockdown-Exit für die Pferdebranche. (© Can Stock Photo / iqoncept)

Letzte Woche hat die Kavallo-Redaktion einen Fragen-Katalog ans Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV gesendet. Nun ist die Antwort des BLV-Rechtsdienstes eingetroffen. Ab 27. April wieder erlaubt sind medizinische Pferdetherapie-Behandlungen an Pferden auf den Höfen behandeln (analog Tierärzte, Beschränkung auf dringliche Behandlungen ist aufgehoben) sowie die Reittherapie für Menschen mit Beeinträchtigungen (aber nur Einzeltherapie, keine Gruppen – auch nicht Kleinstgruppen). Alles andere bleibt verboten.

Die Kavallo-Fragen zum Lockdown-Exit in der Pferdebranchen:

In welchem Lockerungsschritt wird die Wiederaufnahme der Dienstleistungen der folgenden Betriebsgruppen erlaubt, immer unter Einhaltung der hygienischen Massnahmen und der Vermeidung von Ansammlungen vieler Menschen, respektive Besucherströme? Bezüglich:

  1. Freischaffende ReitlehrerInnen, PferdetrainerInnen, PferdetherapeutInnen, nichtmedizinische Dienstleister für Pferdebetriebe? Analog Coiffeusen ab 27. April?
  2. Reittherapie (in der Regel Einzeltherapie) für Menschen mit Beeinträchtigungen? Analog Therapeuten ab 27. April?
  3. Einzel-Unterricht in Reitschulen? Auch ab 27. April?
  4. Kinder-Kurse und -Nachmittage in Reitschulen, auf Therapie- und Ponyhöfen? Analog Grundschulen ab 11. Mai oder ebenfalls Lockerung ab 27. April möglich?
  5. Unterricht in Kleingruppen in Reitschulen und auf Infrastrukturen von Reitvereinen für externe Reitlehrer ab wann möglich? Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Mindestabstände eingehalten werden und die Anzahl Teilnehmer auf die Hallen- oder Reitplatz-Fläche begrenzt wird.
  6. Regulärer Betrieb der Reitschulen und Ponyhöfe als Nachwuchsgaranten für die ganze Reitbranche kann auf wann in Aussicht gestellt werden?

Die offizielle Antwort des BLV-Rechtsdienstes:

Sehr geehrte Frau Caviglia,

Wie versprochen, möchte ich Ihnen noch persönliche eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen lassen. Sie wurden von unserer Kommunikationsabteilung bereits auf die seit gestern aufgeschalteten, angepassten FAQ im Veterinärbereich aufmerksam gemacht (siehe Reitunterricht weiterhin verboten, Anm. der Redaktion).

Dazu möchte ich erläuternd noch Folgendes anfügen: Im Rahmen der vom Bundesrat beschlossenen schrittweisen Lockerung der Coronaeindämmungsmassnahmen sind im Rahmen des ersten Lockerungsschrittes ab 27. April 2020 keine Lockerungen für das Unterrichtswesen und die Freizeitaktivitäten vorgesehen. Das bedeutet konkret, dass für Reitschulen (wie auch für Hundeschulen) auch der Einzelunterricht weiterhin verboten bleibt. Die einzigen Änderungen ab dem 27. April 2020, in denen von Ihnen angesprochenen Bereiche sind folglich:

  • Medizinische Pferdetherapeuten dürfen Pferde wieder auf den Höfen behandeln (analog Tierärzte, Beschränkung auf dringliche Behandlungen ist aufgehoben);
  • Reittherapie für Menschen mit Beeinträchtigungen (aber nur Einzeltherapie, keine Gruppen – auch nicht Kleinstgruppen)

Wie es anschliessend weitergeht, hängt von den konkreten Beschlüssen des Bundesrates ab. Diese können wir nicht vorhersehen und Ihnen diesbezüglich daher leider auch keine Vorhersagen machen.

Jeder Betrieb, der Dienstleistungen anbietet, braucht ein Schutzkonzept. Dieses muss nicht bewilligt werden. Liegt es nicht vor oder genügt es nicht, kann der Betrieb von den zuständigen kantonalen Behörden geschlossen werden. Anbei finden Sie einen Link mit weiterführenden Angaben.

Der Bundesrat wie auch die zuständigen Bundesämter werden momentan überflutet mit legitimen Anfragen und Anliegen derjenigen Branchen, die beim ersten Lockerungsschritt noch nicht berücksichtigt wurden. Wir können das aufgrund der existenzbedrohenden Auswirkungen der Eindämmungsmassnahmen sehr gut nachvollziehen. Für einen effektiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung und eine Kontrolle der Epidemie ist eine schrittweise Lockerung der Massnahmen – mit der Möglichkeit die Lockerungen aufzuschieben oder gar rückgängig zu machen – allerdings essentiell.

Wir bedauern, Ihnen (noch) keinen positiven Bescheid für die Reitbranche geben zu können, zählen aber weiterhin auf Ihre Mitarbeit, damit die Eindämmungsmassnahmen zusehends und auch in Ihrem Sinn möglichst rasch weiter gelockert werden können.

Freundliche Grüsse

Mirjam Baldegger
PD Dr. iur., Fürsprecherin
Leiterin Rechtsdienst
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

 

Alles über den Schweizer Lockdown und die Pferdebranche

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