Forderung an Bundesrat: Reitschulen ab 27.4. öffnen

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Der Berufsverband der Pferdebranche Swiss Horse Professionals (SHP) in einem Schreiben an Bundesrat Alain Berset, um ihn aufzufordern, aus Gründen der wirtschaftlichen Gleichbehandlung aller Gewerbe das Verbot von Reitunterricht aufzuheben. Gleichzeitig präsentiert der SHP Massnahmen, die eine Wahrung des Gesundheitsschutzes beim Reitunterricht gewährleisten. Diese Initiative wird vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) und der parlamentarischen Gruppe Pferd mitgetragen.

Nachfolgend der Brief an Bundesrat Alain Berset im vollständigen Wortlaut:

Betreff: Coronavirus und Reitschulen

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Der Verband Swiss Horse Professionals (SHP), in welchem die Berufsleute der Schweizer Pferdebranche zusammengeschlossen sind, sowie der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) haben die Medienkonferenz vom 16. April 2020 mit grösster Aufmerksamkeit verfolgt. Wir begrüssen das Vorgehen des Bundesrats, die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie schrittweise zu lockern. Wir bedauern hingegen, dass verschiedene Bereich sowohl der Wirtschaft als auch des Sports an dieser Medienkonferenz nicht erwähnt wurden.
Wir haben auch die Informationen zur Kenntnis genommen, die an der von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport organisierten Videokonferenz bezüglich einer Lockerungsstrategie für den Sport kommuniziert wurden.

Wir verstehen sehr gut, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorläufig noch keine Wettkämpfe stattfinden können. Hingegen können wir nicht nachvollziehen, dass eindeutig wirtschaftliche Tätigkeiten wie das Erteilen von Reitunterricht weiterhin verboten bleiben, obwohl dort alle Massnahmen zum Gesundheitsschutz eingehalten werden können. Das ist ein sehr harter Schlag für einen Wirtschaftszweig, der bereits heute stärker als andere unter den derzeit geltenden Einschränkungen leidet. Wie bereits in den Briefen vom 26. März 2020 und vom 12. April zuhanden des SECO geschildert, sehen sich die Reitschulen heute mit nahezu gleich hohen Kosten konfrontiert wie in normalen Zeiten (Unterhaltskosten der Pferde und Personalkosten), ohne dass sie Einkünfte aus Reitunterricht generieren können. Eine Antwort des SECO bezüglich unseres Antrags auf eine spezifische Entschädigung aufgrund dieser besonderen Situation ist noch immer ausstehend.

Reitunterricht, der für die meisten Pferdebetriebe eine zentrale Einkommensquelle ist, kann unter Einhaltung der vorgeschriebenen Massnahmen zum Gesundheitsschutz erteilt werden.
Ausserdem können die Auflagen, die Sie an der Medienkonferenz vom 16. April 2020 erwähnt haben, erfüllt werden:

  • Die Identität aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist bekannt und eine Rekonstruktion der Kontakte somit gewährleistet (Rückverfolgbarkeit)
  • Der Reitschülerinnen und Reitschüler wohnen grösstenteils in der näheren Umgebung der Reitschulen und fahren meist mit privaten Transportmitteln dorthin (geringes Verkehrsaufkommen)
  • Der Unterricht wird ohne Zuschauer und in grossräumigen Anlagen durchgeführt (keine Menschenansammlungen)

Im Weiteren hat der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) am 14. April 2020 Swiss Olympic ein erstes Konzept einer Exit-Strategie für den Pferdesport vorgelegt. In diesem Konzept werden die Reitschulen und der Reitunterricht ebenfalls berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund und im Bestreben, das wirtschaftliche Überleben der Reitschulen sowie die Gleichbehandlung mit anderen Wirtschaftszweigen wie den Coiffeur- oder Kosmetiksalons zu garantieren, sowie im Einklang mit der Forderung unter anderem der FDP, dass alle Gewerbe, welche die Sicherheit ihrer Kunden und ihrer Angestellten gewährleisten können, gleich behandelt werden sollen, bitten wir Sie, die Wiederaufnahme des Reitunterrichts ab dem 27. April 2020 zu erlauben. Diese Wiederaufnahme könnte in einem ersten Schritt von den folgenden vom SVPS vorgeschlagenen Massnahmen begleitet sein, die schliesslich je nach Entwicklung der Lage gelockert werden können:

  • Die Reitschülerinnen und Reitschüler treffen frühestens 30 Minuten vor Beginn ihres Unterrichts in der Reitschule ein.
  • Es wird eine Namensliste der Reitschüler und der allfälligen Begleitpersonen geführt.
  • Es wird für jede Infrastruktureinheit in Abhängigkeit von deren Fläche eine maximale Anzahl Schüler festgelegt, die sich dort aufhalten darf.
  • Es wird jederzeit eine Distanz von 2 Metern zwischen den anwesenden Personen eingehalten (das gilt auch für die unterrichtende Person).
  • Die Eltern der Kinder müssen die Reitschule während des Unterrichts wenn möglich verlassen. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, müssen sie die Massnahmen zum Gesundheitsschutz einhalten.
  • Es sind keine Zuschauer zum Unterricht zugelassen.
  • Die Reitschülerinnen und Reitschüler müssen die Reitschule spätestens 15 Minuten nach Ende des Reitunterrichts verlassen haben.
  • Die Reitutensilien (insbesondere die Zügel) werden nach jeder Unterrichtseinheit desinfiziert.
  • Die Reiterinnen und Reiter tauschen untereinander kein Material aus (Reithelm, Handschule usw.)
  • Cafeterias oder ähnliche Räumlichkeiten sind geschlossen.

Sollten diese Massnahmen nicht ab dem 27. April 2020 akzeptiert werden, bitten wir Sie, ab diesem Datum zumindest Einzelunterricht zuzulassen und die Öffnung für den Gruppenunterricht (unter Einhaltung der oben erwähnten Massnahmen) ab dem 12. Mai 2020 zu bewilligen.

Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung und bedanken uns im Voraus für eine wohlwollende Beurteilung unseres Antrags.
Mit freundlichen Grüssen
Martin H. Richner Charles Trolliet Damian Müller
Präsident SHP Prässident SVPS Ständerat / Präsident parl. Gruppe Pferd

 

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