Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Das wirkt sich nicht nur auf Armeen und Budgets aus, sondern ganz konkret auch auf unseren Alltag – inklusive der Pferdehaltung. Die Schweizer Luftwaffe intensiviert Ausbildung und Training, reaktiviert Flugplätze und verteilt ihre Aktivitäten stärker auf verschiedene Standorte, um im Ernstfall besser reagieren zu können.

Für Pferdehalter bedeutet das: Militärische Flugbewegungen – Jets und Helikopter – bleiben ein Thema, insbesondere in Regionen nahe Militärflugplätzen und in gewissen Alpengebieten.

Illustration: KI-generiertes Bild (Symbolbild)

Was macht die Schweizer Luftwaffe – und warum?

Die Schweizer Luftwaffe ist verantwortlich für die Lufthoheit, also die Überwachung und den Schutz des Schweizer Luftraums. Dazu gehören:

  • Luftpolizeidienst (24/7 einsatzbereite bewaffnete Jets für dringende Einsätze).
  • Ausbildungs- und Trainingsflüge mit Kampfjets und Helikoptern.
  • Spezialaufgaben wie Einsätze zugunsten von Polizei, Grenzwachtkorps, Rettungsdiensten und internationalen Anlässen (z.B. WEF in Davos).

Planbare Ausbildungs- und Trainingsflüge finden im Normalfall werktags tagsüber statt, mit definierten Flugbetriebszeiten an den Militärflugplätzen (z.B. Payerne, Emmen, Meiringen, Locarno, Alpnach, Dübendorf). Luftpolizeieinsätze und gewisse Helikoptereinsätze können hingegen jederzeit, also auch nachts und am Wochenende, nötig werden und werden nicht im Voraus angekündigt.

Offizielle Infos zu Flugaktivitäten und Fluglärm:

Eine kompakte Broschüre zur Thematik Fluglärm stellt zudem die Seite laerm.ch zur Verfügung:


Was bedeutet das konkret für Pferdehalter?

Pferde sind Fluchttiere und können auf plötzlichen, lauten Lärm – etwa einen in der Nähe vorbeifliegenden Jet oder einen Militärhelikopter – mit Stress, Flucht oder Panik reagieren. Das Risiko steigt dort, wo militärische Flugrouten über Weiden, Paddocks oder Reitplätze führen. In der Schweiz betrifft dies vor allem:

  • Betriebe in der Nähe von Militärflugplätzen oder Trainingsgebieten der Luftwaffe.
  • Alpen- und Voralpenregionen, in denen Tiefflug- und Gebirgstrainings stattfinden.

Gleichzeitig sorgen die beschränkten Flugbetriebszeiten und flugfreie Zeitfenster am Mittag dafür, dass die Belastung im Vergleich zu einem völlig uneingeschränkten Betrieb reduziert wird. Dennoch können einzelne Überflüge – gerade für schreckhafte Pferde – problematisch sein.

Auch wenn die zurzeit viel diskutierten deutschen Tiefflugregeln (500/250 Fuss Mindestflughöhe, definierte Zeitfenster) in dieser Form nicht für die Schweiz gelten, sind die grundsätzlichen Überlegungen für Pferdebetriebe sehr ähnlich.


Praktische Empfehlungen für Schweizer Betriebe und Pferdehalter:innen

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat konkrete Tipps für Betriebe in deutschen Tieffluggebieten veröffentlicht, die sich mit etwas Anpassung auch in der Schweiz sinnvoll anwenden lassen. Die Originalinformation der FN gibt es hier:

Militärische Tiefflüge: Empfehlungen für die Pferdehaltung

​Übertragen auf Schweizer Verhältnisse lassen sich folgende Empfehlungen formulieren:

  1. Weidezäune und Tore überprüfen
    • Stabile, ausbruchsichere Umzäunung ist zentral, damit panische Flucht nicht in den Strassenverkehr oder andere Gefahrenbereiche führt.
    • Dies entspricht auch den allgemeinen Anforderungen der Schweizer Tierschutzverordnung an eine sichere Tierhaltung.
  2. Pferdeverhalten beobachten
    • Wiederkehrender Fluglärm (z.B. an bestimmten Wochentagen oder Tageszeiten) kann genutzt werden, um das Verhalten der Pferde gezielt zu beobachten: Wer zeigt Stress, wer bleibt relativ ruhig?
    • Auffällige Stressreaktionen (massives Scheuen, panisches Hin- und Herlaufen, Verletzungsgefahr) sollten Anlass sein, Haltungsform, Zaunsystem oder Management anzupassen.
  3. Ruhigere Aufenthaltsbereiche planen
    • Wenn absehbar ist, dass in einer Region regelmässig Ausbildungsflüge stattfinden, kann es sinnvoll sein, für besonders schreckhafte Pferde sichere, kleinere Paddocks oder Boxen mit Ausblick, aber stabiler Begrenzung vorzuhalten.
    • In den publizierten Flugbetriebszeiten und Flugaktivitäten lassen sich grobe Muster erkennen, wann typischerweise vermehrt geflogen wird; diese Infos können in die Tagesplanung einfliessen.
  4. Information und Kommunikation im Stall
    • Betriebe sollten Reiter:innen, Einsteller:innen und Mitarbeitende sachlich darüber informieren, dass militärischer Fluglärm in der Region vorkommt, und auf die offiziellen Informationskanäle verweisen.
    • Infotafel oder Linkliste im Stall (z.B. QR-Codes zu Fluglärm- und Flugbetriebszeiten-Seiten) fördern Verständnis und reduzieren Verunsicherung.
  5. Beschwerden und Rückmeldungen richtig adressieren
    • Wer den Eindruck hat, dass Fluglärm in einer Region übermässig stark ist oder Fragen hat, kann sich an die Fachstelle Fluglärmbeschwerden der Luftwaffe wenden: Fluglärm Kontaktformular
    • Wichtig ist dabei ein sachlicher Ton und möglichst genaue Angaben (Zeit, Ort, Art des Fluggeräts, Auswirkungen).

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