Schadensbegrenzung im Fall Estermann

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Der Schweizerische Verband für Pferdesport hat nun doch eine kleine Schadensbegrenzung im Fall Paul Estermann erreichen können, nachdem das Urteil auch im Ausland in den Medien grossen Niederschlag gefunden hat. Der Luzerner Springreiter figurierte an diesem Wochenende nämlich auf der Teilnehmerliste der Munich Indoors 2019. In einer Ergebnisliste findet man ihn allerdings nur am Donnerstag, an den folgenden Tagen hat er offenbar auf Starts verzichtet. Weil das am Freitag bekannt gewordene Urteil des Bezirksgerichts Willisau dem SVPS schon am Donnerstag vorgelegen hatte, wurde – wie SVPS-Präsident Charles Trolliet einräumte – die SVPS-Verbandsspitze aktiv und suchte das Gespräch mit dem in der Öffentlichkeit für negative Schlagzeilen sorgenden Springreiter.

Dass der Kanton Luzern tierschutzrelevantes Verhalten stark ahndet, zeigte schon ein Fall vor 22 Jahren. Vom Training eines Springreiters auf einem privaten Sandplatz wurde ein Video gedreht. Schreckliches war zu sehen darin – es wurde kräftig gebarrt und durch das grobe Ziehen riss sogar ein Zügel. Der Film wurde dann zuerst dem SVPS zugestellt, der damalige Präsident allerdings verbot allen, den Film anzuschauen, weil man sonst Kenntnis davon habe, der Fall aber den SVPS nichts angehe, weil die brutale Reiterei nicht an einem SVPS-Anlass passiert sei. So ging der Film an das Kantonale Veterinäramt Luzern, das speditiv handelte und Anzeige erstattete. Und das vom Statthalteramt Sursee verhängte Strafmass war mit 2500 Franken hoch. Begründet wurde es damit, dass bei Tierquälerei, Drohungen oder Körperverletzungen hart durchzugreifen sei. Es gebe einfach Fälle, deren Grenzen die menschliche Gesellschaft nicht überschreiten dürfe, wolle man etwas gegen die allgemeine Verrohung der Menschheit unternehmen. An Akutalität hat diese Aussage nichts verloren.

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