Bezirksgericht Willisau verschärft Urteil gegen Estermann

Anzeigen

Veranstaltungen

«Exklusive und prominente Bannerwerbung im Header»:
Bitte fragen Sie vorübergehend anzeigen@kavallo.ch an, ob der gewünschte Buchungstermin noch frei ist.

Das am Verhandlungstag angekündigte Urteil des Bezirksgericht Willisau im Fall des 56-jährigen Paul Estermann ist verschickt worden: Das Bezirksgericht bestätigt nicht nur den Strafbefehl des Staatsanwaltes, es verschärft sogar die Strafe wegen Tierquälerei. Damit hat das Gericht den Schlusssatz von Staatsanwalt Georges Frey in dessen Plädoyer umgesetzt, dass das Strafmass des ersten Strafbefehls durchaus noch erhöht werden könnte. Aus der beantragten bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken werden 100 Tagessätze, und die Busse von 3600 Franken wird auf 4000 Franken erhöht. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. In seiner Kurzbegründung hält das Gericht fest, dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarzt-Bericht sowie Fotos bewiesen sind. Das zulässige Mass an Peitschenhieben sei eindeutig überschritten worden. «Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde beider Pferde je mehrfach verletzt hat, liegt eine mehrfache Tierquälerei vor», heisst es weiter. Gegen das Urteil hat der Verteidiger bereits Berufung eingelegt, daher ist es noch nicht rechtskräftig.
SVPS wartet weiterhin ab
Stellung genommen hat dazu auch der SVPS. Er schreibt auf seiner Homepage: «Der in Hildisrieden wohnhafte Schweizer Kaderreiter Paul Estermann wurde heute vom Bezirksgericht Willisau wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz schuldig gesprochen. Paul Estermann hat gegen das Urteil Berufung angekündigt und gilt daher weiterhin nicht als rechtskräftig verurteilt. Das Wohlbefinden des Sportpartners Pferd steht beim SVPS an erster Stelle, und dafür, dass diesem Wohlbefinden jederzeit Rechnung getragen wird, setzt der Verband sich vehement ein. Er wird daher die Angelegenheit weiter verfolgen sowie gegebenenfalls notwendige Massnahmen treffen. Dies aber erst nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.»
Kennt SVPS seine Reglemente nicht?
Ganz anders sieht es Lucas Anderes, der ehemalige Vorsitzende des SVPS-Verbandsgerichts: «Wie den Medien zu entnehmen ist, hat das Bezirksgericht Willisau den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft mit Urteil vom 22. November 2019 bestätigt, wobei es beim Strafmass gar über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen ist (100 anstatt 90 Tagessätze à Fr. 160.– und Busse von Fr. 4000.– anstelle von Fr. 3600.–. Der Stellungnahme des SVPS ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte und somit allfällige Massnahmen erst nach einer rechtskräftigten Verurteilung ergriffen werden könnten.
Dies ist unzutreffend: Art. 11.3. Anhang I zum Generalreglement hält unter Ziff. 2 Abs. 1 fest: «Der Vorsitzende der Sanktionskommission kann aufgrund eines schriftlich begründeten Antrages von Mitgliedern des Leitungsteams, … eine sofortige einstweilige Startsperre gegen Personen oder Pferde verfügen». Und weiter hält Abs. 2 derselben Bestimmung fest: «In Fällen von lit.h) (unter lit. h fallen insbesondere auch Delikte im Bereich des Tierschutzes; Anm. des Verfassers) kann die Sanktionskommission des Weiteren auf schriftlich begründeten Antrag des Vorstandes Personen bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung (Hervorhebung durch den Verfasser) vorläufig sperren bzw. suspendieren, sofern dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Ansehens des Pferdesportes bzw. des Verbandes als angezeigt erscheint.»
Dass vorliegend ein solcher Fall vorliegt, kann wohl ernsthaft kaum zweifelhaft sein. Ebenso steht aufgrund dieser Bestimmung ausser Frage, dass der SVPS sehr wohl handeln könnte. Eine sofortige Suspendierung der Kadermitgliedschaft wäre somit wohl die mindeste, zur Schadensbegrenzung angezeigte Massnahme.»

Anzeigen

Veranstaltungen

«Exklusive und prominente Bannerwerbung im Header»:
Bitte fragen Sie vorübergehend anzeigen@kavallo.ch an, ob der gewünschte Buchungstermin noch frei ist.

@KAVALLOMAGAZIN AUF INSTAGRAM

×