Gestern veröffentlichte das Bezirksgericht Willisau das begründete Urteil im Fall Paul Estermann. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist und deshalb immer noch die Unschuldsvermutung gilt, sind die darin aufgeführten Beweise erdrückend. Zeugenaussagen und Bilder überzeugten das Gericht derart, dass «an der Schuld keine Zweifel bestehen». Ein anderer Täter, ein Komplott durch die Hauptbelastungszeugen oder eine Selbstverletzung der Pferde könne vernünftigerweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, so die Schlussfolgerung.
Das Gericht gesteht Estermann jedoch zu, nicht aus Boswilligkeit, sondern aus übermässigem Ehrgeiz gehandelt zu haben. Dieser sei auch dem enormen Leistungsdruck im Springsport zuzuschreiben, der möglicherweise dazu führe, dass unzulässige Trainingsmethoden «nicht unüblich» seien. «Dass die Kontrollen vor Ort, im Verband, innerhalb internationaler Organisationen und an den Turnieren nicht genauer ausfallen, trägt zu derartigen Exzessen bei; es wirft Fragen auf, die aber anderswo behandelt werden müssten», heisst es weiter. Estermann solle aber nicht für die «tierschutzspezifische Problematik des professionellen Reitsports zum alleinigen Sündenbock» gemacht werden.
Zur offiziellen Medienmitteilung: Medienmitteilung_2Q4_19_13_Springreiter
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