Paul Estermann will Strafbefehl nicht akzeptieren

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Die Staatsanwaltschaft Sursee geht davon aus, dass der Springreiter Paul Estermann im April 2016 die mittlerweile verstorbene Irländer Stute Castlefield zuhause «mehrmals mit einer Dresssurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanke und den Unterbauch schlug», so dass sie am Bauch offene und blutende Wunden davongetragen hatte. Damit wollte er, wie die Staatsanwaltschaft weiter festhält, «ein besseres Trainingsergebnis erzielen.» Der 56-jährige Estermann will nun aber den Strafbefehl nicht akzeptieren und hat Einsprache erhoben, womit der Fall vors Bezirksgericht Willisau kommen wird. Die Staatsanwaltschaft Sursee hatte Paul Estermann mit einem Strafbefehl wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 3600 Franken belegt.
An die Öffentlichkeit gelangte der Fall im Fühling 2017, als ein ehemaliger Pferdepfleger gegen Estermann Anzeige erstattete und Bilder von den Wunden vorlegte, worauf die Veterinär-Polizei des Kantons Luzern zu ermitteln begann und ein halbes Jahr später eine Strafuntersuchung einleitete. Vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens hatte Estermann dann auf eine Teilnahme an der EM Springreiter 2017 in Göteborg verzichtet, wurde später aber wieder für die Equipe – auch für die Weltreiterspiele 2018 in Tryon – nominiert mit der Begründung, dass die Unschuldsvermutung gelte, solange kein rechtsgültiges Urteil vorliege. So gehörte er dieses Jahr in Rotterdam ebenfalls der EM-Equipe an mit Lord Pepsi. Allerdings ohne Erfolg: Im ersten Umgang des Nationenpreises lieferte das Paar das Streichergebnis, im zweiten Durchgang gab es gar auf. Mit Castlefield Eclipse hatte der Luzerner Springreiter am CSIO St. Gallen 2014 den «Grossen Preis der Schweiz» und an der EM 2015 Bronze mit der Mannschaft gewonnen.

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