Ohne Veranstalter keine Teilnehmer

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Die temporäre Änderung der SVPS-Sportreglemente hat viele Diskussionen ausgelöst. Die Meldung, dass zukünftig Veranstalter die Startgelder erhöhen oder die Preisgelder reduzieren können, sorgte für Unmut. Bei den einen, weil sie sich als Starter in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit vor Mehrkosten fürchten, bei den anderen, weil sie als Veranstalter die negative Publicity scheuen.

Von Daniela A. Caviglia

Dabei entstanden die Änderungen in enger Zusammenarbeit mit Veranstaltern, wie Franz Häfliger, Chef Wettkampfsport im Vorstand des SVPS und Vorsitzender der Arbeitsgruppe «Veranstaltungen 2020 – Covid-19» erklärt: «In Gesprächen mit verschiedenen Turnierveranstaltern in der Schweiz kristallisierte sich heraus, dass etliche Events wegen finanzieller Ausfälle auf der Kippe stehen.» Diverse grössere Sponsoren hätten ihre Beiträge zurückgezogen, weil sie selbst in finanziellen Schwierigkeiten seien. Die Veranstalter befürchteten, 2020 überhaupt keine Prüfungen mehr anbieten zu können.

Zustupf ohne Abzug

«So haben wir uns entschieden, den Veranstaltern mehr finanziellen Spielraum zu geben. Einerseits durch die Erhebung einer Corona-Pauschale bei den Startgeldern, andererseits durch die Möglichkeit, die Preisgelder zu reduzieren», so Häfliger. Bei den Nenngeldern gibt es zwei Möglichkeiten: Einerseits wurde aus dem maximalen Veranstalterfranken ein fixer, was in der Vergangenheit schon mehrheitlich praktiziert wurde. Bei Springprüfungen N105 beträgt dieser nun mindestens 10 Franken. Bei der Variante zwei haben Veranstalter die Möglichkeit, zusätzlich 10 Franken als Covid 19-Pauschale zu verlangen. Die zusätzlichen Einnahmen bleiben vollständig beim Veranstalter, die Verbandsgebühr wird nicht erhöht.

Abzug als Zustupf

Während bei Springprüfungen sowohl der Covid-19-Zuschlag als auch die Reduktion aller Preisgelder aller Prüfungen einer Veranstaltung freiwillig ist, sind Preisgeld-Reduktionen in Dressurprüfungen zwingend. In den anderen Disziplinen sind keine vergleichbaren Anpassungen beschlossen. Gar keine Anpassungen in den Disziplinen Endurance, Vierkampf, Reining und Fahren. Für CC und Voltige gibt es nur eine Anpassung im Nennsystem.

Lieber teurer als gar nicht

Häfliger kann den Unmut der Teilnehmer zwar verstehen, spricht aber auch Klartext: «Ohne Veranstalter gibt es keine Konkurrenzen. Wo wollen sie starten, wenn die Prüfungen aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden können?» Vor allem Veranstalter, die nicht über eine feste Infrastruktur verfügen, seien in Nöten. Der Aufbau des Turniergeländes auf grüner Wiese sei sehr aufwändig und ohne namhafte Sponsorengelder nicht machbar.

Auch SVPS beklagt finanziellen Ausfall

Warum verzichtet der SVPS nicht auf einen Teil der Gebühren, um die Veranstalter ebenfalls zu unterstützen? So eine Frage, die gleich über mehrere Kanäle zur Redaktion gelangte. «Das ist nicht so einfach», führt der Chef Wettkampfsport aus, «da keine Veranstaltungen stattfanden, musste der SVPS einen starken Einbruch bei den Gebühreneinnahmen hinnehmen.» Zwar hätte man Einsparpotenzial gefunden und die Ausgaben entsprechend reduziert, beispielsweise wurde auf der Geschäftsstelle Kurzarbeit angeordnet, jedoch hat der Verband eine hohe Fixkostenstruktur, die nicht einfach reduziert werden kann und zum Anderen wurden die Disziplinen-Budgets gekürzt.», so Häfliger.

Start ab 6. Juni, nennen ab 2. Juni

Mit den grossflächigen Lockerungen ab 6. Juni, die der Bundesrat am 27. Mai bekanntgegeben hat, sind auch Turniere wieder möglich. Maximalgrenze sind jedoch 300 Anwesende, Teilnehmer, Grooms, Helfer, Offizielle und Zuschauer miteingerechnet. Auch alle Gruppentrainings sind wieder möglich, bei engem Körperkontakt wie beispielsweise im Voltige empfehlen sich jedoch feste Trainingsgruppen. Das Notieren der Anwesenden zwecks Nachverfolgung allfälliger Ansteckungen ist immer noch Pflicht. Ab Dienstag, 2. Juni 2020 um 12 Uhr wird die Nennfunktion in my.fnch.ch für alle Disziplinen wieder live geschaltet.

Nachtrag offizielle SVPS-Medienmitteilung vom 29.05.2020, 16.55 Uhr

An seiner per Videokonferenz durchgeführten Sitzung vom 29. Mai 2020 war die Erleichterung über den Bundesbeschluss vom 27. Mai mit den kommunizierten Lockerungen im Bereich Wettkampfsport sogar durch die Bildschirme spürbar. Der Vorstand freut sich, dass die Wiederaufnahme nun kurz bevorsteht und ruft die Organisatoren auf, Veranstaltungen innerhalb der temporären Reglementsanpassungen zu organisieren.

Die von der Arbeitsgruppe «Veranstaltungen 2002 – Covid 19» ausgearbeiteten temporären Reglementsanpassungen wurden von den Veranstaltern grösstenteils positiv entgegengenommen. Auch wurden die notwendigen Anpassungen am Online-Nennsystem vorgenommen, so dass ab dem 2. Juni 2020 wieder Nennungen für Veranstaltungen getätigt werden können. Der Vorstand ist optimistisch, dass die Einhaltung der allgemeinen Schutzmassnahmen an Pferdesportveranstaltungen mit relativ geringem Aufwand möglich ist und hofft, dass die Vereine und Organisatoren die Herausforderung annehmen um den Schweizer Pferdesport rasch möglichst wieder ins Rollen zu bringen.

In diesem Zusammenhang wurde auch besprochen, ob und wie von Verbandsseite finanzielle Erleichterungen zugunsten der Turnierveranstalter und aktiven Reiterinnen und Reiter denkbar sind. Der Vorstand wird das Thema an der Präsidentenkonferenz im August mit den Mitgliederverbänden aufnehmen, kann aber erst im Herbst darüber entscheiden, wenn man abschätzen kann, was finanziell möglich ist.

Sportforum des SVPS vom 31. Oktober 2020 findet statt

Gerade im aktuellen Umfeld ist das SVPS-Sportforum zum Thema «Veranstaltungen», das am 31. Oktober stattfinden wird, wichtiger denn je. Deshalb wird an diesem Event festgehalten. Das Forum wird in Avenches stattfinden und soll Veranstalter, Reiter und andere Interessierte zu konstruktiven und zukunftweisenden Diskussionen zusammenbringen.

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