Die Sanktionskommission des SVPS hat den Antrag des SVPS-Vorstands, den wegen Tierschutzvergehen rechtskräftig verurteilen Springreiter Paul Estermann vorläufig und bis zum Vorliegen eines definitiven Sanktionsentscheids zu sperren, abgelehnt. Sie argumentiert, die Dringlichkeit sei nicht gegeben.
svps. Der Vorstand des SVPS beantragte Anfang Januar 2023 nach der rechtskräftigen Verurteilung von Paul Estermann, den Athleten vorläufig zu sperren und ihn somit von allen dem SVPS reglementarisch unterstellten Veranstaltungen auszuschliessen sowie einem allfälligen Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Sanktionskommission (SAKO) des SVPS hat den Antrag des Vorstandes nun jedoch abgelehnt. Sie begründet ihren Entscheid vor allem damit, dass keine zeitliche Dringlichkeit bestehe, da die Causa bereits seit dem Jahr 2017 bekannt sei und voraussichtlich im März mit einem SAKO-Entscheid zu rechnen sei.
Der Vorstand des SVPS ist enttäuscht über den Entscheid der SAKO: «Ich schätze die Anstrengungen der SAKO, die gegen den fehlbaren Reiter eine Untersuchung eröffnet hat und ihren Entscheid zeitnah fällen wird. Dennoch bedaure ich es sehr, dass die SAKO eine zeitliche Dringlichkeit in dieser Sache in Abrede stellt und eine vorläufige Sperre als nicht verhältnismässig ansieht», erklärt SVPS-Präsident Damian Müller im Namen des Vorstandes.
Auf das ordentliche SAKO-Verfahren gegen Paul Estermann hat die Ablehnung der vorläufigen Sperre keinen direkten Einfluss. Das entsprechende Urteil der SAKO wird noch in diesem Frühling erwartet. Wird dieses Urteil von Paul Estermann an das Verbandsgericht weitergezogen, ist im Sommer 2023 mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen.
Zuständigkeiten der Sanktionskommission und des Verbandsgerichts
Die Sanktionskommission (SAKO) verhängt bei Verstössen gegen das Generalreglement die entsprechenden Massnahmen und entscheidet über Rekurse. Die SAKO kann Bussen sowie administrative Massnahmen wie eine Sperre oder einen Lizenzentzug verhängen (Generalreglement SVPS Anhang I). Zur Überprüfung des erstinstanzlichen Entscheids des SAKO kann das Verbandsgericht mittels Rekurs angerufen werden.
Das Verbandsgericht entscheidet als Schiedsinstanz bei Streitigkeiten über die Anwendung der Rechtssätze des SVPS zwischen Parteien, die der Verbandsgerichtsbarkeit unterstehen, und als Beschwerdeinstanz über erstinstanzliche Entscheide der SAKO sowie über die Absetzung von Offiziellen. Verstösse gegen Reglemente wie z. B. Gewinnpunktverstösse werden von der SAKO als erstinstanzliche Kommission geahndet.
Auf dem Bild25: Paul Estermann mit Castlefield Eclipse an der EM in Aachen 2015 | © SVPS