Die Freiberger als noch einzige verbleibende Schweizer Pferderasse muss erhalten werden. Einerseits als Beitrag zur Biodiversität, andererseits aber auch weil der Freiberger ein eigentliches Kulturgut ist, mit dem sich ganze Regionen, insbesondere der Jurabogen, identifizieren. Der Freiberger prägt die Landschaft der schweizweit einmaligen Wytweiden. Die wichtigste Erhaltungsmassnahme ist der Anreiz, dass möglichst viele Stuten gedeckt werden. Pro Fohlen werden aktuell CHF 500 ausbezahlt. Der Freibergerverband wehrt sich mit allen Mitteln, dass dieser Beitrag gekürzt wird.
pd. Eine Motion von Ständerat Beat Rieder verlangt, dass nicht nur die Freibergerpferde, sondern alle gefährdeten Rassen in der Schweiz vom Bund unterstützt werden. So zum Beispiel auch das Walliser Schwarznasenschaf oder die Eringer Kühe. Dieser Vorstoss wurde sowohl vom Ständerat als auch vom Nationalrat ohne Einwände überwiesen. Im Rahmen der Umsetzung will aber nun der Bund, gestützt auf die sich in der Vernehmlassung befindende Änderung der Tierzuchtverordnung, den Beitrag von CHF 500 für Stuten mit einem Fohlen massiv zugunsten anderer gefährdeter Rassen kürzen. Die Kürzung umfasst ca. 2/3 der Beiträge. Einerseits wird der Beitrag von CHF 500 auf CHF 245 pro Stute mit Fohlen reduziert, andererseits sollen nur noch Stuten mit einem Fremdblutanteil von unter 12,5 Prozent einen Beitrag erhalten. Die Hälfte aller Zuchtstuten wird dadurch von der Beitragsberechtigung ausgeschlossen.
Damit wird der Wille des Parlaments klar verletzt. Es war nie die Absicht der Motion Rieder, die Freiberger Rasse zu gefährden. Viel mehr hat er sich in seiner Motion an der Erhaltungsmassnahme der Freiberger Rasse orientiert und diese in seiner Begründung sowohl schriftlich als auch mündlich als beispielhaft hervorgehoben. Die Streichung um 2/3 und die Gefährdung einer Rasse, nachdem das Parlament den Rassenerhalt gerade fördern wollte, ist deshalb absolut inakzeptabel.
Die gänzliche Streichung für die Hälfte aller Stuten ist zudem völlig inkonsistent. Der Freibergerverband hat seit 1997 kein Fremdblut mehr zugeführt. Vor 1997 lag die Tierzucht in der Verantwortung des Bundes. Er selbst hat damals die Freiberger mit Fremdblut veredelt. So ist noch heute eine grosse Anzahl an Hengsten im Besitze des Bundes, die einen Fremdblutanteil von über 12,5 Prozent aufweisen. Der Bund sagt also, dass ein Teil seiner Hengste, mit denen er in den vergangenen Jahren die Freibergerzucht unterstützt hat, nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden sollen. Dies würde unter anderem den Inzuchtgrad ansteigen lassen, was unbedingt zu verhindern ist.
Finanziell geht es im Bezug auf das Bundesbudget um einen sehr kleinen Betrag von CHF 500‘000. Dies dürfte im Schwankungsbereich des gesamten Tierzuchtkredites von CHF 34 Mio. liegen. Für die Freiberger ist dieser Betrag aber von existentieller Bedeutung. Um der Wichtigkeit, dass diese Änderung verhindert wird, Nachdruck zu verleihen, hat heute der Freibergerverband seine Vernehmlassungsunterlage mit einem Vierspänner und Reitern vom Nationalen Pferdezentrum zum Bundesamt für Landwirtschaft in Köniz geführt, um dort die Stellungnahme dem Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft, Herrn Christian Hofer, persönlich zu überreichen.