(fn-press). Die Trainingsmethode des Touchierens von Pferden am Sprung soll in Deutschland verboten werden. Dies hat das Präsidium der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) entschieden. Es folgt damit der einstimmigen Empfehlung der Kommission Ausbildungsmethoden, die sich mit diesem Thema ausführlich beschäftigt hat. Das FN-Präsidium hatte die Kommission Anfang 2021 mit dem Auftrag einberufen, das Touchieren und auch andere Ausbildungs- und Trainingsmethoden auf den Prüfstand zu stellen. Das FN-Präsidium wird nun im FN-Beirat Sport den Antrag stellen, ein Verbot des Touchierens am Sprung auch im Training in das Turniersport-Regelwerk Leistungsprüfungsordnung (LPO) aufzunehmen.
In den entscheidenden Sitzungen hielten Präsidium und Kommission fest:
- Für alle Beteiligten steht das Wohl des Sportpartners Pferd an oberster Stelle. Es herrscht Einigkeit darüber, dass ein fairer Pferdesport nur in Partnerschaft und mit einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Mensch und Pferd möglich ist. Grundlage dafür ist die klassische Reitlehre, die in den Richtlinien für Reiten und Fahren beschrieben ist.
- Die fachgerechte Anwendung des Touchierens am Sprung im Sinne der Richtlinien ist nach Auffassung der FN nach wie vor nicht tierschutzrelevant.
- Die Ausbildungskommission kam jedoch zu der Erkenntnis, dass bei der Ausführung des Touchierens am Sprung in der Praxis das Risiko einer Abweichung von der Beschreibung in den Richtlinien hoch ist. Die Möglichkeit, dass beim Touchieren am Sprung Fehler gemacht werden, besteht. Bei dieser Methode gibt es fast keine Fehlertoleranz. Kleine Abweichungen können negative Folgen für das Pferd haben.
- Selbst Fachleuten fällt es oft schwer zu veranschaulichen und zu vermitteln, wo die Grenze des bisher erlaubten, fachgerechten Touchierens am Sprung ist. Es gibt in der Praxis keine einheitliche Auffassung über das korrekte Touchieren von Pferden im Sprungablauf.
- Aufgrund der Komplexität des Touchierens am Sprung und der enorm hohen Anforderungen an die Akteur*innen kann selbst eine Schulung eine korrekte Umsetzung in der Praxis nicht garantieren.
- Kommission und Präsidium kamen deshalb zu dem Schluss, dass im Sinne der Pferde künftig auf diese Methode verzichtet werden soll. Nur durch ein Verbot des Touchierens am Sprung können die Pferde vor einer falschen Anwendung und alle Akteur*innen vor den Konsequenzen einer versehentlichen Falschanwendung geschützt werden.
- Das Verbot des Touchierens am Sprung steht im Einklang mit dem internationalen Regelwerk.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung gibt es im Interview mit FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und FN-Ausbildungsleiter Thies Kaspareit.