An seiner Medienkonferenz vom 19. Juni 2020 hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen kommuniziert. Seit dem 22. Juni 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen mit Vorbehalten wieder möglich und der Mindestabstand wird auf 1,5 Meter herabgesetzt. Nun hat Swiss Olympic über die Umsetzung der neuen Lockerungen im Sport informiert, die insbesondere Turniere im Gruppenvoltigieren wieder ermöglichen. Zu beachten ist auch, dass die Kantone strengere Regelungen erlassen können.
Seit Montag, 22. Juni 2020 dürfen Sportveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Sofern es zu keiner Durchmischung der Zuschauer mit den Sportlern kommt, sind auch bis je 1000 möglich. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt. Kann innerhalb dieser Gruppen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gemäss BAG zudem das Tragen einer Schutzmaske. Gilt bei einer Veranstaltung jedoch eine generelle Maskenpflicht und/oder kann die Abstandsregelung (1,5 m) durchgehend eingehalten werden – wie dies im Pferdesport der Fall ist –, kann auf die Aufteilung in Gruppen und die Erfassung der Personendaten verzichten werden. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Gesundheitsbehörden.
Das Verbot von Wettkämpfen für Sportarten mit engem Körperkontakt, wie beispielsweise das Gruppenvoltigieren, wird aufgehoben. Solche Wettkämpfe dürfen unter Einhaltung der BAG-Richtlinien also wieder durchgeführt werden, wobei sich die Gruppen untereinander nicht mischen dürfen bzw. den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gruppen einhalten müssen. Betreut ein Longenführer mehrere Teams, müssen entsprechende Schutzmassnahmen getroffen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Kantone die Obergrenze von Anwesenden an Veranstaltungen reduzieren können. Der SVPS empfiehlt den Organisatoren von Pferdesportveranstaltungen mit mehr als 300 Personen vor Ort, sich vorgängig beim jeweiligen Kanton über allfällige spezifische Auflagen zu informieren. In den letzten Tagen haben bereits amtliche Kontrollen von laufenden Pferdesportanlässen stattgefunden haben. Sensibilisieren Sie daher die Teilnehmer und Zuschauer während der Veranstaltung regelmässig über die geltende Abstandsregel.
Weiterhin gilt:
- die Vorgaben des BAG einhalten, insbesondere müssen kranke Personen zu Hause bleiben;
- die Handhygiene sowie der neu auf 1,5 Meter reduzierte Abstand einhalten;
- den 1,5-Meter-Abstand ohne Mundschutz nicht länger als 15 Minuten unterschreiten.
Nachfolgenden finden Sie eine neue Version der Grafik mit den geltenden Schutzmassnahmen.
(Medienmitteilung SVPS)