Ratgeber: 3/19

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Bei der SM HorseChallenge® in Düdingen (7. Oktober 2018) entsprachen drei der 16 Hindernisse in den Teildisziplinen Bodenarbeit und Gelassenheit nicht den vor dem Turnier ausgehändigten Parcoursplänen: Zwei waren spiegelverkehrt, eines war in seinen Dimensionen massgeblich anders. Gemäss Reglement sind die Parcours aufgrund der Pläne auswendig zu absolvieren. Eine Parcoursbesichtigung und Information über diese Änderungen erfolgten vor Ort nicht. Wegen der Diskrepanzen zwischen Plan und Parcours büsste ich Punkte ein, die auf den Notenblättern klar ausgewiesen sind, was mich den SM-Titel gekostet hat. Da sich der Veranstalter weigerte, beide Lösungsvarianten an den veränderten Hindernissen als richtig anzuerkennen, legte ich fristgerecht Rekurs ein und forderte entweder die Annulation der unlauteren Hindernisse oder die nachträgliche Gutschrift der mir zustehenden Punkte. Die Technische Kommission des SFRV hat den Rekurs abgeschmettert. Mein Beweismaterial (Fotos, Video, Notenblätter, Parcourspläne) schafft 100 % Klarheit. Ich möchte den Fall vor einen neutralen Richter bringen. Welche Möglichkeiten stehen mir offen? R. M. in R.
Es geht darum aufzuzeigen, wie ein solcher Entscheid rechtlich einzuordnen ist. Es geht um eine Antwort auf die Frage: Kann ein Gericht in das Geschehen eines sportlichen Wettkampfes eingreifen? Es geht um die Unterscheidung zwischen Spielregeln und Rechtsregeln.
Im Sport gelten Spielregeln
Im Sport entscheiden spezielle Regeln das Geschehen, sogenannte Spielregeln. Ihre Ausgestaltung liegt bei den Sportorganisationen, über ihre Anwendung entscheiden Spielrichter. Der Schiedsrichter auf dem Fussballfeld zum Beispiel entscheidet über Foul oder nicht, Penalty oder nur Freistoss, er zeigt eine gelbe oder rote Karte – und entscheidet das Spiel mit, oft mit weitreichenden, auch hohen finanziellen Folgen. Im Reitsport ist es nicht anders. In einer Dressurprüfung geben die Richter für die gezeigten Leistungen Noten und schaffen so die Rangliste – unanfechtbar. Nur bestimmte Entscheide von Richtern können angefochten werden. Im Reglement des Freizeitreitverbands (SFRV) über die HorseChallenge® lautet die Ziffer 1.9: «Die Entscheide der Jury, Richter und Parcoursbauer sowie des OK sind verbindlich. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, innert 3 Tagen nach dem Vorfall einen schriftlichen Rekurs zuhanden der Technischen Kommission SFRV HorseChallenge® einzureichen. (…) Die Technische Kommission SRFV HorseChallenge® entscheidet endgültig.» 
Soweit die Entscheide der Spielrichter nicht über das Spiel hinaus wirken, also den Bereich der Spielregeln nicht verlassen, sind sie gedeckt durch die Vereinsautonomie. Spielregeln sind nicht den Rechtsregeln gleichgestellt, deren Gehalt und Anwendung unterstehen nicht der richterlichen Überprüfung. So könnte ein Fussballmatch ja nicht zu Ende gespielt werden, wenn ein Schiedsrichterentscheid bei Gericht anfechtbar wäre; es ist auch undenkbar, dass der staatliche Richter über die Platzierung von Pylonen in einem Hindernis entscheidet.
Vor Gericht gelten Rechtsregeln
Erst wenn die Sportverbände den Bereich der Spielregeln verlassen, zum Beispiel mit Sanktionen gegen Sportler (wie Sperren oder Bussen), schaffen sie Sachverhalte, die den staatlichen Rechtsregeln und damit der Beurteilung durch den Richter unterliegen. Diese Voraussetzung zur gerichtlichen Anfechtung ist beim Entscheid über die Punktierung und Rangierung einer Leistung in einer Prüfung der ­HorseChallenge®, der über die Prüfung hinaus ja keine Wirkung hat, eindeutig nicht gegeben.
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