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Der Thurgauer Landwirt und Pferdezüchter Ulrich K. aus Hefenhofen muss die Prozesskosten selber tragen, wenn er seine Fälle vors Gericht bringen will. Das Bundesgericht hat ein Gesuch des mutmasslichen Pferdemisshandlers um unentgeltliche Rechtspflege für zwei hängige Beschwerden abgelehnt. Seine Bedürftigkeit habe K. nicht glaubhaft belegen können, hält das Bundesgericht fest. Dass Ulrich K. die Behörden für ihr Vorgehen bei der Beschlagnahmung der Tiere vor die Richter bringen will, hatte er schon in einer Sendung vom Fernsehen DRS im vergangenen August klar gemacht.

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