Der Hefenhofener Landwirt und Pferdezüchter Ulrich K. aus dem oberthurgauischen Hefenhofen hat beim Bundesgericht in Lausanne gleich zwei Niederlagen einstecken müssen. In den beiden Entscheiden vom 28. März geht es im einen Fall um eine Stute, die aufgrund einer schlecht gepflegten und infizierten Wunde am Bein lahmte. Zwei Tierärzte beurteilten unabhängig voneinander den Gesundheitszustand des Tieres als so schlecht, dass sie die sofortige Tötung anordneten. Diese führte der Pferdezüchter unter Polizeiaufsicht mit einem Bolzenschussgerät selbst aus. In der Folge erliess das Veterinäramt eine Verfügung wegen mehrfacher Verletzung der Tierschutzvorschriften. Im anderen Fall konnte ein halbjähriges Fohlen aufgrund einer Lähmung am Fuss nur noch auf drei Beinen gehen. Bei einer Begehung des Hofes wurde der Pferdezüchter vom Veterinäramt aufgefordert, das Fohlen noch am gleichen Tag von einem Tierarzt behandeln zu lassen. Dieser sollte dem Veterinäramt anschliessend Bericht erstatten. Weil der ausblieb, ordnete das Amt per Verfügung die Beschlagnahme und tierärztliche Versorgung des Fohlens an. Der Pferdezüchter aber weigerte sich, das Tier herauszugeben, und erschoss es stattdessen vor den Augen der Amtstierärztin und zweier Polizisten, die es abholen wollten.
Ulrich K., der mit den Behörden seit 1995 im Clinch ist, rekurrierte darauf und zog die Fälle weiter an das Thurgauer Verwaltungsgericht, nachdem die beiden Rekurse ganz oder teilweise abgelehnt worden waren. Auch hier wurde ihm kein Gehör geschenkt, so dass Ulrich K. ans Bundesgericht gelangte. Als dann im vergangenen Sommer der «Fall Hefenhofen» für Schlagzeilen sorgte und alle Pferde versteigert wurden, stellte das Bundesgericht die Frage, ob überhaupt noch ein Rechtsschutzinteresse bestehe. Pferdezüchter K. hielt allerdings an den Beschwerden fest, fand aber auch in Lausanne kein Gehör. Sowohl die Beschwerden wie auch die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen, zudem muss er die Gerichtkosten von je 2000 Franken bezahlen.
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