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Beim Anreiten der Pferde und vor allem bezüglich Anwendung der seit 2014 verbotenen Rollkur besteht nach Ansicht des Schweizer Tierschutzes STS noch immer dringender Handlungsbedarf. Das ist das Fazit der Tierschutzorganisation nach Turnierbesuchen im Jahr 2016. Der STS appeliert an die Verantwortlichen im Pferdesport, dieses tierschutzwidrige und imageschädigende Verhalten einzustellen. Über die Einhaltung des seit Anfang 2014 geltenden generellen Rollkur-Verbotes wollte sich der Schweizer Tierschutz selber ein Bild machen und besuchte im Jahr 2016 fünf Turniere der Disziplinen Dressur, Western, Concours Complet und Springen. Im Rahmen der Turnierbesuche beobachteten STS-MitarbeiterInnen die Anwendung von Rollkur immer wieder, ohne dass dagegen eingeschritten worden wäre. Der Schweizer Tierschutz STS fordert alle Reiter und Trainer auf, ihren Umgang mit Sportpferden zu überprüfen und das gesetzliche Rollkurverbot konsequent einzuhalten. Von Turnierveranstaltern erwartet der STS, dass stets Kontrollpersonen vor Ort sind, welche wenn nötig umgehend eingreifen können und dies auch tatsächlich tun. Verstösse sollten strenger geahndet werden, Verwarnungen und Ausschlüsse seien sofort auszusprechen. In seinem Verbandsorgan «Bulletin» vom 19. Juni will der SVPS zu den Vorwürfen des STS Stellung nehmen.

Die STS-Recherche «Turnierberichte 2016» ist
online abrufbar. 

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