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Zehn Pferde wurden gegen Influenza geimpft, acht davon hatten anschlies­send bis zu 39° Temperatur. Impfen ist Vorschrift für Starter, wann kann die Pferdebesitzerin darauf verzichten – wenn überhaupt? Ein Ausbruch hatte nicht stattgefunden, es handelte sich um die alljährliche Impfung. K. M. in H.
Das Gebiet der Impfungen ist in der Humanmedizin seit Jahren zunehmend in den Fokus gekommen, wurde kontrovers diskutiert und befindet sich schon länger im Status eines  «Glaubenskrieges». Der Terminus Glaubenskrieg beinhaltet Sprengkraft: Will man auf der Ebene von «glauben»  diskutieren, so ist einer vernünftigen Diskussion bereits der Riegel vorgeschoben. Ähnliches Verhalten auf gleichem Niveau wird auch in der Kleintiermedizin vermehrt beobachtet. In der Pferdemedizin sind die Bomben noch nicht am Explodieren, es werden vernünftige Fragen gestellt und es existieren (zum Teil) Antworten, deren Inhalt belegt ist. Diese einleitenden Zeilen betreffen vor allem die Diskussion über Sinn, Nutzen und Gefahren durch Impfungen, was aber in diesem Artikel nicht das Thema ist.
Ein atypischer Verlauf
Um die gestellte Frage beantworten zu können, gehört auch die Frage nach dem Grund der beschriebenen fiebrigen Reaktionen. Der beschriebene Verlauf nach erfolgter Equiner-Influenza-Impfung ist atypisch und passt nicht ins Schema der bekannten und möglichen «Impfreaktionen» oder eines Impfdurchbruchs. Es sind zu viele Pferde zur gleichen Zeit betroffen, der Prozentsatz von 80 Prozent reagierender Pferde ist viel zu hoch und wird unter normalen Umständen – zum Glück – nie erreicht.
Deshalb bleibt es bei den Mutmassungen über das Zustandekommen der beschriebenen Reaktionen. Auch wenn es aus der Frage nicht direkt ersichtlich ist, darf angenommen werden, dass die acht reagierenden Pferde auch andere Symptome gezeigt haben, wie Apathie, Fressunlust, allenfalls schmerzhafte Schwellungen an der Einstichstelle. Des Weiteren darf man bei Durchführung der Impfaktion durch seriös arbeitende Tierärztinnen mit gutem Grund annehmen, dass der Impfstoff nicht abgelaufen war, dass die Kühlkette bei Lagerung und Transport nicht unterbrochen wurde und dass die Injektionen mit sterilen Kanülen unter den üblichen hygienischen Vorsichtsmassnahmen appliziert wurden. So gesehen bleiben noch zwei Möglichkeiten zum Hervorrufen der beschriebenen fiebrigen Reaktion. Die Pferde befanden sich alle in der Anfangsphase (also in der Inkubationszeit) irgendeiner Infektion, welche die Pferde bereits immunologisch gesehen geschwächt hatten. Durch die nun zusätzliche vorübergehende Belastung der Abwehr durch die Influenza-Impfung brach das Fieber aus. Diese Erklärung ist möglich, zugegebenermassen aber doch etwas weit hergeholt. Eine zweite mögliche Erklärung ist, dass der Impfstoff mit Verunreinigungen oder geänderten Adjuvanzen (Trägern) belastet war, was – sehr selten – bei einer Charge einmal vorkommen kann.
Mit Tierärztin besprechen
Nun zur Frage, ob und unter welchen Umständen man auf eine Vakzination verzichten kann, da diese doch bekanntermassen obligatorisch für den Start bei praktisch allen möglichen Pferdesportevents in der Schweiz ist. Im geschilderten Fall sollte einer nächsten jährlichen Wiederholungsimpfung nichts im Wege stehen. Beim Berücksichtigen aller bekannten Vorsichtsmassnahmen im Sinne einer good veterinary practice ist die Wahrscheinlichkeit des erneuten Auftretens der ungewünschten Reaktion praktisch gleich Null. Bei den wenigen, aber durchaus vorhandenen Pferden, welche nach den Impfungen entweder massive oder immer wieder auftretende Reaktionen zeigen, muss mit der betreuenden Tierärztin das weitere Vorgehen abgesprochen werden. Administrativ ist das Problem weitaus grösser als medizinisch. Es ist bekanntes medizinisches Allgemeinwissen, dass, wenn über 90 Prozent einer Population geimpft sind, die Wahrscheinlichkeit einer manifesten Infektion bei den verbleibenden nicht geimpften sehr klein ist. Für einen allfälligen Start nützt diese mündliche Mitteilung zuhanden des Jurypräsidenten nur in den wenigsten Fällen. Als für die Startfreigabe verantwortliche Person wird er selbstredenderweise ein entsprechendes Dokument verlangen. Die betreuende Tierärztin (und/oder Besitzerin) tut also gut daran, sich vorgängig des Starts mit den Organen des entsprechenden Verbandes in Verbindung zu setzen und damit allenfalls durch ein entsprechendes Zeugnis die Startbewilligung zu erwirken. Früher auch schon praktiziert, aber natürlich juristisch obsolet, ist die Tierärztin zum Eintrag in den Pass ohne Impfung zu nötigen. Aus leicht nachvollziehbaren Überlegungen sollte von dieser «Lösung» abgesehen werden!
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