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Seit dem 1. Juli 2020 sind die Schweizer Sportverbände aufgefordert, nachzuweisen, wie sehr sie und die ihnen nahestehenden, strukturrelevanten Organisationen finanziell unter den Massnahmen gegen das Coronavirus gelitten haben. In einem detaillierten Stabilisierungskonzept können sie bis spätestens 30. September darlegen, welche Einnahmen und Ausfälle ihnen und ihren Sportarten in den vergangenen Monaten ohne Wettkämpfe, Trainings und weitere Anlässe entgangen sind. Für sie wurden Bundesgelder in der Höhe von 100 Millionen gesprochen, auf den Pferdesport fallen gut zwei Millionen (Quelle der Tabelle):

Die in Aussicht gestellten Beträge sind laut Swiss Olympic nicht verhandelbar. Diese wurden vom BASPO gemäss folgendem Verteilschlüssel festgelegt und werden von Swiss Olympic mitgetragen:
– 40% J+S-Aktivitätsstunden
– 30% Sportstudie Schweiz 2020
– 30% Einstufung Swiss Olympic

Der Sportverband kann maximal 5% des ihm ausgeschütteten Beitrages zurückbehalten. Damit wird ihm der administrative Aufwand für die Umsetzung des Stabilisierungspakets abgegolten. Was übrigbleibt, kann gemäss Vorgaben den allgemein geltenden Vorgaben der Leistungsvereinbarung eingesetzt werden. Die restlichen mindestens 95% müssen zu zwei Drittel der beantragten Finanzhilfen für den Breitensport eingesetzt werden, ein Drittel im Leistungssport und im leistungsorientierten Nachwuchssport (Quelle).

Verband verteilt die Millionen

Die Verteilung der Gelder innerhalb der Sportsparten obliegt den Verbänden. Im Leitfaden für die Erstellung des Stabilisierungspaket übergibt Swiss Olympics folgende Aufgaben an die Verbände (Quelle):

  • Definieren Sie für ihre Sportart/en, was Sie unter Breiten- respektive Leistungs/Nachwuchsleistungssport verstehen. Eine Möglichkeit finden Sie im Q+A.
  • Benennen Sie alle Organisationen, welche die Sportart/en ihres Verbands unterstützen – unabhängig davon, ob diese Mitglied des Verbands sind oder nicht.
  • Identifizieren Sie, welche dieser Organisationen für Ihre Sportart/en strukturrelevant sind.
  • Eruieren Sie die COVID-19 bedingten Schäden der strukturrelevanten Organisationen (inklusive Ihrem Verband) und klären Sie ab, wie diese Organisationen allfällige Beiträge im Jahre 2020 einsetzen werden. Swiss Olympic stellt Ihnen dazu eine Mustervorlage «Beitragsgesuch zur Auszahlung eines COVID-19 Bundesbeitrages 2020» zur Erhebung zur Verfügung. Dieses Gesuchsformular dient nach der Genehmigung durch den Verband gleichzeitig als Vereinbarung zwischen dem Verband und der strukturrelevanten Organisation.
  • Überprüfen Sie, ob die Angaben im Antragsformular plausibel sind. Bei Unsicherheiten stellen Sie sicher, dass die Angaben belegt werden können.
  • Ordnen Sie die eingegangen Angaben dem Breiten- bzw. Leistungs-/Nachwuchsleistungssport zu.
  • Entscheiden Sie welche Schadensforderungen Sie aus den Angaben ins Stabilisierungskonzept aufnehmen wollen, in welcher Höhe und nötigenfalls in welcher Priorität.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, hat der SVPS die Arbeitsgruppe «Stabilisierungspaket Pferdesport» gegründet. Sie hat am 27.07.2020 in einer Medienmitteilung (Quelle) bekanntgegeben, welches die Voraussetzungen sind, um eine Chance auf eine Berücksichtigung für den Erhalt der Beiträge zu haben.

Strukturrelevanz ist Bedingung

  • Die Organisationen müssen einen Nettoschaden infolge der COVID-19-Massnahmen von mindestens CHF 20 000 belegen können;
  • Die Organisation muss für den Pferdesport strukturrelevant sein, d. h. wenn die Organisation wegfallen würde, wäre damit die Zukunft des Pferdesportes langfristig gefährdet;
  • Athletinnen oder Athleten dürfen nicht direkt finanziell unterstützt werden.

„Unter für «den Sport strukturrelevant» versteht der Bund Verbände und Vereine oder ähnliche Organisationen, Nachwuchsförderungsstützpunkte, Leistungszentren, Organisatoren von Anlässen des Breiten- und Leistungssports (Elite und Nachwuchs) in der Schweiz sowie von internationalen Anlässen des Breiten- und Leistungssports“, heisst es in der Medienmitteilung des SVPS weiter.

Anspruch muss begründet und belegt werden

Die Kriterien sowie die Kontrollprozesse seien äusserst komplex. Deshalb habe die Arbeitsgruppe einen Kriterienkatalog erstellt, „damit mögliche Organisationen gleichwertig behandelt werden und die Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sind“, so die Verlautbarung. Und weiter: „Organisationen welche diese Voraussetzungen erfüllen, müssen ihren Anspruch ausführlich begründen und belegen können.“

Antrag nur bis 15. August möglich

Der vollständige Antrag inklusive aller Beilagen sei bis spätestens am 15. August 2020 an den SVPS (E-Mail: buh@fnch.ch) einzureichen. Weiter wird darauf hingewiesen, „dass allfällige andere Unterstützungsgelder wie Kurzarbeitsentschädigungen, die von Bund, Kantonen und/oder Gemeinden bereits ausbezahlt oder in Aussicht gestellt wurden, zwingend als Einnahmen angerechnet werden müssen.“

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