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Neue Fälle von Infektiöser Anämie werden aus Deutschland gemeldet, heute Montag wurde auch in der Schweiz ein Fall bekannt: Auf dem Gebiet der Gemeinde Mülligen AG wurde vergangene Woche bei einer Routinekontrolle ein Pferd auf die Krankheit Infektiöse Anämie positiv getestet. Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die Krankheit weiterverbreitet hat. Der kantonale Veterinärdienst des Kantons Aargau hat Massnahmen ergriffen, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern. Die Übertragung der Viren erfolgt über stechende Insekten wie Bremsen und Stechmücken, die das Virus von einem infizierten Tier auf ein empfängliches Tier übertragen. Laut der Tierseuchenverordnung ist es deshalb notwendig, ein Sperrgebiet von 1 km um den verseuchten Bestand zu errichten, weshalb der kantonale Veterinärdienst das ganze Birrfeld zum Sperrgebiet erklärt hat. Im Sperrgebiet ist jeglicher Handel und Verkehr mit Pferden während 90 Tagen verboten. Pferde und andere Einhufer dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes aus oder ins Sperrgebiet gebracht werden. Nicht betroffen ist der Transittransport von Pferden auf der Autobahn A3. Dieser ist gestattet und ohne weitere Einschränkungen möglich.
In der Schweiz ist dies der erste bekannte Fall von Infektiöser Anämie bei Pferden seit 1991. Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Virusinfektion bei Pferden und anderen Einhufern wie zum Beispiel Eseln und Maultieren, für die eine Meldepflicht besteht. Für den Menschen und andere Tierarten ist die Krankheit ungefährlich. Sie zeigt sich als akute oder chronische Krankheit mit Fieberschüben, Leistungsabfall, Abmagerung und hochgradiger Blutarmut. Oftmals sind infizierte Pferde im chronischen Stadium und zeigen keine Symptome, weshalb mögliche Krankheitsanzeichen nur schwer feststellbar sind. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger, eine Therapie oder einen wirksamen Impfstoff gibt es nicht. Die Krankheit endet nach unterschiedlich langem Verlauf tödlich. Infizierte Tiere müssen euthanasiert werden, so auch das erkrankte Tier in Mülligen. Die übrigen im Bestand gehaltenen Pferde werden unter Quarantäne gestellt und streng überwacht.
Die örtlichen Gegebenheiten, natürlichen Grenzen und epidemiologischen Erkenntnisse wurden dabei berücksichtigt. Ausstellungen, Turniere und ähnliche Veranstaltungen sind im Sperrgebiet verboten, bis der kantonale Veterinärdienst das Sperrgebiet wieder aufhebt; voraussichtlich nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist von 90 Tagen. Alle Pferde und andere Einhufer, die im Sperrgebiet gehalten werden, können ins Freie gelassen werden, wenn sie zuvor durch eine wirksame Insektenbekämpfung geschützt worden sind. Das Auftragen von Insektensprays ist unabdingbar. Die Pferdehalter und Pferdehalterinnen im Sperrgebiet werden direkt vom kantonalen Veterinärdienst informiert.
Der kantonale Veterinärdienst hat zusammen mit dem zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Massnahmen eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und die weitere Verschleppung zu verhindern. Weitere Informationen zur Infektiösen Anämie auf der Website des Bundes unter Equine Infektiöse Anämie (EIA).
Wie bei Equinella zu lesen ist, scheint die Krankheit den Weg von Osteuropa nach Mitteleuropa gefunden zu haben. Es bedeutet für die Tierärzte nun noch aufmerksamer zu sein bei Pferden mit Fieber unbekannter Genese, Anämie, Gewichtsverlust bei gutem Appetit. Aber auch bei asymptomatischen Pferden, die häufig und international reisen bzw. sportlich eingesetzt werden.

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