Grundsätzlich muss ein Kursteilnehmer nicht akzeptieren, wenn der Lehrer oder die Schule während eines Quartals oder Semesters die Konditionen, den Inhalt des Kurses oder den Unterrichtsort ändert. Sie hätten diese Änderung rechtzeitig auf das neue Quartal hin ankündigen müssen. Da Sie während des laufenden Vertrages die Bedingungen ändern, hat Ihre Schülerin das Recht, fristlos zu kündigen. Für die bezogenen Stunden kann sie aber keine Rückerstattung verlangen. Der Fall würde anders liegen, wenn Sie wichtige Gründe für den Ortswechsel geltend machen könnten. Wenn also die Reithalle abgebrannt wäre, zum Beispiel. Denn auch Ihre Schülerin hat eine so genannte Schadenminderungspflicht. Sie muss ihre Rechte schonend ausüben. Liegen ganz wichtige, nachvollziehbare Gründe vor, so dürfte man erwarten, dass sie Ihr Angebot annimmt. Eine Meinungsverschiedenheit mit dem Stallbesitzer gilt jedoch nicht als wichtiger Grund.

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