Ihre Chefin darf fragen, wie lange Sie nicht arbeiten. Wenn das der Arzt noch nicht genau sagen kann, soll er auf dem Arztzeugnis das Datum der nächsten Konsultation angeben. So sieht die Chefin, wann sie wieder einen Bescheid von Ihnen erwarten kann. Die Diagnose und allfällige Therapiemassnahmen gehen den Arbeitgeber jedoch nichts an. Ein Arbeitnehmer ist nur verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis zu belegen. Zweifelt der Arbeitgeber, kann er Sie auf eigene Kosten zum Vertrauensarzt schicken. Dass man abends nach 20 Uhr die Wohnung nicht verlassen oder nicht ins Kino gehen darf, wenn man krankgeschrieben ist, ist ein Irrtum. Richtig ist, dass der Arzt bestimmt, was in Ihrem Zustand medizinisch Sinn macht und was nicht. Bei diversen Krankheiten können gewisse Betätigungen für die Genesung förderlich sein. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Arzt und fragen Sie ihn, ob Reiten in Ihrem Zustand gut für Sie ist. Sollte die Chefin Sie beim Reiten beobachten und nachfragen, können Sie ihr wahrheitsgemäss antworten, der Arzt habe das Reiten ausdrücklich medizinisch empfohlen und auch bewilligt.

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