Ich habe einmal einen Ausbildungskurs für Centered Riding absolviert und bin seither berechtigt, Unterricht in dieser Reitmethode zu erteilen. Lektionen gegen Entgelt habe ich aber nie erteilt. Nun habe ich im Zusammenhang mit der Allgemeinverbindlichkeit eine Aufforderung zur Selbstdeklaration erhalten. Muss ich tatsächlich in den Berufsbildungsfonds einzahlen? A. U. in M.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Die rechtliche Grundlage bildet das Berufsbildungsgesetz. Das Ziel: Dieses Gesetz fördert und entwickelt, «a. ein Berufsbildungssystem, das den Einzelnen die berufliche und persönliche – Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht und das ihnen die Fähigkeit und die Bereitschaft vermittelt, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen; b. ein Berufsbildungssystem, das der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe dient; c. den Ausgleich der Bildungschancen in sozialer und regionaler Hinsicht, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen; d. die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsgängen und -formen innerhalb der Berufsbildung sowie zwischen der Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen und e. die Transparenz des Bildungssystems.» (Art. 3 Berufsbildungsgesetz)
Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung).
Die Finanzierung
Die Finanzierung der Berufsbildung ist auch im Berufsbildungsgesetz festgelegt: «Zur Förderung der Berufsbildung können Organisationen der Arbeitswelt, die für die Bildung und Weiterbildung sowie Prüfungen zuständig sind, eigene Berufsbildungsfonds schaffen und äufnen.» (Art. 60 Abs. 1 BBG) «Der Bundesrat kann auf Antrag der zuständigen Organisationen deren Berufsbildungsfonds für alle Betriebe der Branche verbindlich erklären und diese zur Entrichtung von Bildungsbeiträgen verpflichten.» (Art. 60 Abs. 3 BGG)
Fonds der Pferdeberufe
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 2015 ist der Fonds der Organisation der Arbeitswelt «Landwirtschaft, landwirtschaftliche Spezialberufe, Berufe der Verarbeitung von Landwirtschaftsprodukten sowie Pferdeberufe (OdA AgriAliForm)» allgemeinverbindlich erklärt worden. Im Bereich Pferde gilt nun der Fonds für «Betriebe, die Equiden halten, nutzen, Nutzerinnen und Nutzer ausbilden, Equiden therapieren oder Dienstleistungen an der, auf der oder mit der Equide erbringen».
Der Fonds gilt für alle Betriebe, in welchen Personen branchentypische Tätigkeiten gemäss den nachstehenden Abschlüssen der beruflichen Bildung ausüben, mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ als
– Pferdefachfrau/Pferdefachmann
– Bereiterin/Bereiter
– Pferdepflegerin/Pferdepfleger
– Rennreiterin/Rennreiter
oder mit eidgenössischem Berufsattest EBA als
– Pferdewartin/Pferdewart
oder mit anerkanntem Abschluss einer höheren Berufsbildung als
– Bereiterin/Bereiter 1. Klasse
– Bereiterin/Bereiter mit eidgenössischer Berufsprüfung
– Diplomierte Reitlehrerin/diplomierter Reitlehrer
– Spezialistin Pferdebranche/Spezialist Pferdebranche mit eidgenössischem Fachausweis
Die Antwort: Vereinfacht ausgedrückt muss in den Fonds zahlen, wer beruflich, also im Sinne eines Erwerbes oder Nebenerwerbes mit oder an Pferden arbeitet. Unsere Leserin muss nicht einzahlen, weil sie im Pferdebereich zwar berufstätig sein könnte, aber nicht ist.
Die rechtliche Grundlage bildet das Berufsbildungsgesetz. Das Ziel: Dieses Gesetz fördert und entwickelt, «a. ein Berufsbildungssystem, das den Einzelnen die berufliche und persönliche – Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht und das ihnen die Fähigkeit und die Bereitschaft vermittelt, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen; b. ein Berufsbildungssystem, das der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe dient; c. den Ausgleich der Bildungschancen in sozialer und regionaler Hinsicht, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen; d. die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsgängen und -formen innerhalb der Berufsbildung sowie zwischen der Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen und e. die Transparenz des Bildungssystems.» (Art. 3 Berufsbildungsgesetz)
Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung).
Die Finanzierung
Die Finanzierung der Berufsbildung ist auch im Berufsbildungsgesetz festgelegt: «Zur Förderung der Berufsbildung können Organisationen der Arbeitswelt, die für die Bildung und Weiterbildung sowie Prüfungen zuständig sind, eigene Berufsbildungsfonds schaffen und äufnen.» (Art. 60 Abs. 1 BBG) «Der Bundesrat kann auf Antrag der zuständigen Organisationen deren Berufsbildungsfonds für alle Betriebe der Branche verbindlich erklären und diese zur Entrichtung von Bildungsbeiträgen verpflichten.» (Art. 60 Abs. 3 BGG)
Fonds der Pferdeberufe
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 2015 ist der Fonds der Organisation der Arbeitswelt «Landwirtschaft, landwirtschaftliche Spezialberufe, Berufe der Verarbeitung von Landwirtschaftsprodukten sowie Pferdeberufe (OdA AgriAliForm)» allgemeinverbindlich erklärt worden. Im Bereich Pferde gilt nun der Fonds für «Betriebe, die Equiden halten, nutzen, Nutzerinnen und Nutzer ausbilden, Equiden therapieren oder Dienstleistungen an der, auf der oder mit der Equide erbringen».
Der Fonds gilt für alle Betriebe, in welchen Personen branchentypische Tätigkeiten gemäss den nachstehenden Abschlüssen der beruflichen Bildung ausüben, mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ als
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Die Antwort: Vereinfacht ausgedrückt muss in den Fonds zahlen, wer beruflich, also im Sinne eines Erwerbes oder Nebenerwerbes mit oder an Pferden arbeitet. Unsere Leserin muss nicht einzahlen, weil sie im Pferdebereich zwar berufstätig sein könnte, aber nicht ist.
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Medizin • Reiten • Fahren • Fütterung • Recht • Haltung • Umgang
Das Kavallo-Ratgeberteam ist jederzeit für Sie da. Schicken Sie uns Ihre Frage, wir leiten sie an unsere Experten weiter.
Redaktion Kavallo | redaktion@kavallo.ch
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