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Meine Freundin und ich möchten in nächster Zeit einen kleinen Pensionsbetrieb für ca. zwölf bis 15 Pferde im Raum Aarau eröffnen. Wir verfügen beide über das Equigarde-Diplom. Auf was müssen wir nun bei unserer Suche nach einem für uns geeigneten Objekt achten? Und was ist an Infrastruktur wie Round-Pen, Sandplatz oder Führanlage möglich, weil – wie wir wissen – nicht in allen Zonen eine gewerbliche Pferdehaltung erlaubt ist? L. U. in E.

Sie haben bei Ihren Vorabklärungen bereits auf die wichtigen Punkte geachtet. Bei dem, was erlaubt ist und was nicht, kommt es nämlich auf die Zone an, auf welcher sich die Parzelle befindet. Aufgrund unserer Gesetzgebung ist die Landwirtschaftszone den Kantonen unterstellt und die verschiedenen Wohn- und Gewerbezonen dagegen den Gemeinden. Letztere verfügen über ein Baureglement, welches umfassend über die Möglichkeiten Auskunft gibt; sinnvoll ist es auch, wenn bereits im Voraus bei der Evaluation eines solchen Objektes mit der Bauverwaltung der entsprechenden Gemeinde gesprochen wird, um herauszufinden, ob die Gemeinde dem Projekt grundsätzlich positiv gegenübersteht oder eher nicht.
Was sagt die Gesetzgebung?
Da sich die meisten infrage kommenden Parzellen mit genügend Land für die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone befinden, wird es jedoch ein wenig kniffliger. Die Gesetzgebung besagt, dass es grundsätzlich nur Landwirtinnen und Landwirten vorbehalten ist, Gewerbe mit Pferden in der Landwirtschaftszone zu betreiben. Erschwerend kommt hinzu, dass Parzellen von über 2500m2 meistens dem Bundesgesetz über bäuerliches Bodenrecht, kurz BGBB, unterstellt sind; auch das ist ein Schutz der Ertragsflächen in der Schweiz und soll Bauern vorbehalten bleiben, weil für solches Land Direktzahlungen beantragt werden können.
Amt muss bewilligen
Um in der Landwirtschaftszone einen kleinen Pensionsbetrieb zu betreiben, verlassen Sie auch die gesetzliche Regelung für die hobbymässige Tierhaltung, welche Pferdefreunden eine Lockerung in der Landwirtschaftszone eingeräumt hat. Sie können trotzdem einen Betrieb kaufen und einen Pensionsstall betreiben, aber nur, wenn Sie zudem auch eine Selbstbewirtschaftung und Selbstversorgung anstreben. Entsprechend ist dem Landwirtschaftsamt Aargau ein ausführliches Betriebskonzept sowie die berufliche Ausbildung einzureichen, damit das Gesuch geprüft und anschliessend entschieden werden kann. Erst bei der entsprechenden Bewilligung wird dem Kauf zugestimmt.
Papierarbeit und Geduld
Es ist also leider nicht so einfach, dieses Vorhaben zu realisieren, und es wird Ihnen einiges an Papierarbeit und Geduld abverlangen. Der Leiter des Landwirtschaftsamtes Aargau, Abteilung Baugesuche und Raumplanung, gibt aber gerne und hilfsbereit Auskunft und zeigt sich lösungsorientiert.
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