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Der Luzerner Spitzenspringreiter Paul Estermann hat sich heute Dienstagnachmittag vor dem Bezirksgericht Willisau wegen mutmasslicher Tierquälerei verantworten müssen. Er soll zwei Pferde mit der Peitsche unnötig stark traktiert haben. Zur Gerichtsverhandlung kam es, weil der Beschuldigte einen Strafbefehl nicht akzeptierte. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen September eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken (total 14’400 Franken) festgelegt.
Bei den Pferden handelt es sich um die mittlerweile verstorbene Stute Castlefield Eclipse und den Oldenburger Wallach Lord Pepsi. Mit Castlefield Eclipse nahm Estermann an den Olympischen Spielen 2012 in London wie auch an der Weltmeisterschaft 2014 in Caen sowie zwei Mal an Europameisterschaften teil und gewann 2017 unter anderem am CSIO St. Gallen den «Grossen Preis der Schweiz». Auch mit Lord Pepsi startete Estermann in der Equipe, diesen Sommer noch an der Europameisterschaft in Rotterdam. Für negative Schlagzeilen hatte Estermann schon 1995 gesorgt, als in Aachen der offizielle Turniertierarzt Dr. Peter Cronau beim Pferd Piquet an den rasierten Beinen hochrote Stellen fand, die durch Blistern hervorgerufen worden sein sollen, was zu einer Übersensibilisierung geführt habe. Auch für Professor Urs Schatzmann, den früheren Leiter der Pferdeklinik Bern bestand damals kein Zweifel über die Ursache: «Die Hautentzündungen wurden von Menschenhand angebracht.» Estermann konnte dann durch die Lücken im Reglement springen und wurde vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen, jedoch zu einer Busse verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Estermann vor, vor drei Jahren   Castelfield Eclipse und Lord Pepsi mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt zu haben. Estermann habe den beiden Pferden willentlich unnötig Schmerzen zugefügt und zumindest in Kauf genommen, sie zu verletzten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Er habe damit wissentlich und willentlich die Würde der Tiere missachtet.
Paul Estermann weist nach wie vor alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Und auch sein Anwalt plädiert auf Freispruch. Estermann reitet zudem selber noch eine Attacke, indem er eine Amtsgeheimnisverletzung eingereicht hat, die von der Luzerner Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt worden ist. Estermann akzeptierte das aber nicht und zog den Fall ans Kantonsgericht. Das Bezirksgericht Willisau wird sein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bekannt geben. Für den Schweizerischen Verband für Pferdesport SVPS besteht weiterhin die Unschuldsvermutung, lässt Estermann nach wie vor starten und es damit zu, dass es beispielsweise auf www.ludwigs-pferdewelten.de zu äusserst kritischen «Nachtgedanken» kommt.

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