Der Internationale Sportgerichthof CAS (Court of Arbitration for Sport) hat die Schweizer Kader-Springreiterin Nadja Peter Steiner (auf dem Bild mit Saura de Fondcombe am CSI von Tetouan, Archivbild) vom Dopingvorwurf an ihrem Pferd freigesprochen und damit den Entscheid des FEI-Tribunals aufgehoben. Nadja Peter Steiner darf ab sofort wieder national und international starten.
Die internationale Reiterin Nadja Peter Steiner gehört dem Schweizer Elite-Kader an und war am 24. Februar 2020 vom FEI-Tribunal eines Dopingvergehens an dem von ihr gerittenen Pferd Saura de Fondcombe schuldig gesprochen und mit einer zweijährigen Sperre belegt worden. Gegen diesen Entscheid hatte Nadja Peter Steiner beim Internationalen Sportgerichthof (Court of Arbitration for Sports, CAS) Berufung eingelegt und nun Recht erhalten. Damit ist die Sperre gegen die Reiterin aufgehoben.
Der Fall nahm im Oktober 2017 seinen Anfang, als am CSI3*-W von Tétouan (MAR) beim Pferd Saura de Fondcombe Spuren der verbotenen Substanz (Banned Substance) O-Desmethyltramadol nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich um einen Metaboliten des Schmerzmittels Tramadol, das ausschliesslich in der Humanmedizin eingesetzt wird und für Pferde nicht zugelassen ist. Ein Fremdverschulden durch Dritte konnte im FEI-Verfahren jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden, weshalb es zur Sperre kam, die nun durch den Entscheid des CAS aufgehoben wurde.
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