Was lange währt, wird endlich gut: Auf den 1. Februar hin tritt die von der Organisation der Arbeit Pferdeberufe beantragte Allgemeinverbindlichkeit in Kraft. Damit dies möglich wurde, musste der Bundesrat das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung des totalrevidierten Reglements des Berufsbildungsfonds der Organisation der Arbeitswelt AgriAliForm gutheissen. Der Fonds bezweckt, die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung der durch die OdA AgriAliForm vertretenen Berufe zu fördern. Somit haben nun auch Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich einen Beitrag zu entrichten, wenn sie über feste Ausbildungs- und Trainingseinrichtungen (namentlich befestigte Reit- und Bewegungsplätze) sowie über bauliche Infrastrukturen (namentlich Umkleideraum, «Reiterstübli», Sattelkammer) verfügen und diese selber oder mit eigenem Personal für die Ausübung der branchentypischen Tätigkeiten, ausgenommen die Haltung, der Pferde gewerbsmässig nutzen. Beitragspflichtig werden neu auch Personen ohne offiziellen Berufsabschluss wie Vereinstrainer, die Dienstleistungen am oder mit dem Pferd erbringen. Zwischen der OdA und dem Berufsverband Swiss Horse Professionals sollen demnächst Gespräche stattfinden, in welcher Form künftig Weiterbildungskurse organisiert werden können.
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