Dass Ihre Kollegin die Vereinbarung nicht eingehalten hat, ist ärgerlich. Rechtlich gesehen haftet sie für einen Schaden allerdings nur, wenn sie ein nachweisbares Verschulden trifft, zum Beispiel, wenn die Reiterin mit dem Pferd durch ungesichertes Gelände reitet oder in der Nähe des motorisierten Verkehrs gegen Regeln verstösst. Wenn das Pferd jedoch auf einer gewöhnlichen Strasse stolpert, wird man der Reiterin in der Regel kein Fehlverhalten vorwerfen können. Trifft einen Reiter kein Verschulden, so haftet er auch nicht für einen entstandenen Schaden. Dementsprechend würde auch eine Haftpflichtversicherung die Übernahme der Rechnung ablehnen. Vielleicht lassen Sie sich den genauen Unfallhergang noch einmal beschreiben und das Pferd untersuchen, damit Sie Klarheit bekommen, was zum Sturz geführt hat. Ohne klare Hinweise auf ein Fehlverhalten Ihrer Kollegin jedoch wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, als die Rechnung selber zu bezahlen.
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