Nachdem im Landkreis Konstanz ein weiteres Tier auf einem anderen Hof erkrankt ist, greifen die Behörden hart durch. Wie ernsthaft das Problem ist, zeigt die angedrohte Bestrafung von Verstössen oder Fahrlässigkeiten. Bis zu 30’000 Euro kann eine Ordnungswidrigkeit kosten, nicht eingeschlossen wären allfällige Schadensersatzforderungen gegen den, der die Ordnungswidrigkeit begeht. Insgesamt sind im Landkreis Konstanz drei Fälle der Pferdekrankheit bekannt. Das Veterinäramt hat sämtliche Pferde innerhalb des Sperrbezirks sowie an zwei Kontaktbetrieben ausserhalb untersucht. Bis auf den oben genannten Fall waren alle 156 Blutproben negativ. Wie die Equine Infektiöse Anämie letztlich in die Region Engen gelangt ist, ist derzeit nur Spekulation und Gerüchteküche.
Das ganze Procedere hinsichtlich Untersuchungen zur «Ansteckenden Blutarmut der Einhufer» (Equine Infektiöse Anämie) hat das Landratsamt Konstanz in einem mehrseitigen Beschluss aufgelistet. Dazu heisst es auch: «Das private Interesse an einer Haltung von Einhufern im Sperrbezirk ohne jegliche Beschränkungen muss hinter dem öffentlichen Interesse an der Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckenden Blutarmut zurückstehen.» Die Einschränkungen gelten auch für jeglichen Transport. Ebenso sind alle Veranstaltungen im Sperrbezirk im Zusammenhang mit Pferden verboten, Transportgefährte müssen auf Anweisung des Landratsamtes gereinigt und desinfiziert werden. Wer seine Equiden bisher noch nicht angemeldet hat, muss dies sofort tun.
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