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Ab heute dürfen unter Auflagen wieder Pferdesportveranstaltungen mit maximal 300 Teilnehmenden durchgeführt werden. Zentral dabei ist: Alle Veranstalter müssen ein eigenes Schutzkonzept für ihre Veranstaltung vorweisen können. Dieses muss nicht beim SVPS, Swiss Olympic oder dem Bundesamt für Sport eingereicht werden. Es wird laut SVPS weder offiziell plausibilisiert noch genehmigt.

Und das sind die Empfehlungen des SVPS:

  • Athleten mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an einem Wettkampf teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Selbst-Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen.
  • Wer die Veranstaltung organisiert, muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die für die Einhaltung des Schutzkonzepts zuständig ist.
  • Wo der Zweimeter-Abstand über längere Zeit (mehr als 15 Minuten) nicht eingehalten werden kann, müssen Präsenzlisten geführt und diese während 14 Tagen nach der Veranstaltung auf Verlangen ausgewiesen werden können.
  • Für jede Veranstaltung sowie Betriebe und Einrichtungen, in denen solche Veranstaltungen stattfinden, muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden.
  • Restaurationsbereiche (Festwirtschaft) müssen zudem Teile das aktuell gültige Schutzkonzept für das Gastgewerbe berücksichtigen: Link zum Gastro-Schutzkonzept

(Quelle: Empfehlungen Schutzkonzept SVPS (PDF, 171 KB))

Ebenfalls steht eine Schutzkonzept-Vorlage zur Verfügung. Dieses Dokument steht hier zum Download bereit: Vorlage Schutzkonzept SVPS (DOCX, 46 KB)

Nicht möglich ist laut SVPS bis auf weiteres die Aufnahme von Wettkämpfen für Voltige „Pas de Deux“ und Voltige „Gruppen“. Diese dürfen jedoch den Trainingsbetrieb aufnehmen.

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