Der Schweizerische Pferdeverband für Pferdesport SVPS nimmt zur Kenntnis, dass der Pferdesport vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit steht und setzt ein klares Zeichen: Ab 1. Januar 2016 sind Schlaufzügel auf den Abreitplätzen an Springprüfungen verboten. Bisher erlaubte das Springreglement eine eingeschränkte Verwendung des Schlaufzügels bis zum Moment, wo mit dem Springen begonnen wird. Als Begründung wird in der neusten Ausgabe des Verbandsblattes «Bulletin» unter anderem angeführt: «Bilder von Pferden am Schlaufzügel rufen beim ungeübten Publikum das Gefühl von Zwang und Unterwerfung hervor. Der Schweizerische Verband für Pferdesport will sich kontinuierlich und proaktiv für das Wohl der Pferde sowie das Ansehen des Pferdesportes einsetzen. Dazu ist er auf das Verständnis und die Mithilfe seiner Mitglieder, Offiziellen und der Reiterinnen und Reiter angewiesen.» Da es sich offenbar um ein generelles Verbot handelt, wird der Schlaufzügel auch beim Einreiten zur Preisverteilung nicht mehr erlaubt sein. Der grosse amerikanische Springreiter William Steinkraus, der 1968 für die USA das erste olympische Einzelgold im Springreiten gewonnen hatte, kritisierte schon vor 25 Jahren das «bedauerliche Bild», wenn Pferde mit eingelegtem Schlaufzügel zur Preisverteilung geritten wurden.
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