Warning: Trying to access array offset on false in /home/httpd/vhosts/kavallo.ch/httpdocs/wp-content/themes/blossom-spa-pro/inc/custom-functions.php on line 829 Warning: Trying to access array offset on false in /home/httpd/vhosts/kavallo.ch/httpdocs/wp-content/themes/blossom-spa-pro/inc/custom-functions.php on line 830 Warning: Trying to access array offset on false in /home/httpd/vhosts/kavallo.ch/httpdocs/wp-content/themes/blossom-spa-pro/inc/custom-functions.php on line 831

800’000 Franken Schadenersatz fordert ein Pferdebesitzer von einer Tierklinik in einem vom Bezirksgericht Weinfelden behandelten Fall. Der wirft, wie die Thurgauer Zeitung vermeldet, dem Tierarzt die Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, so dass sein Pferd eingeschläfert werden musste. Begonnen hatte der Fall mit einer einfachen Verletzung des Pferdes am Vorderbein und endete später mit dem Tod der Stute, die nach Angaben des Besitzers einen Wert von 1,3 Mio. Franken gehabt habe.  
Beide Parteien liessen sich vor Gericht nur durch ihre Anwälte vertreten. Die Klägerseite macht geltend, der behandelnde Tierarzt habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Dieser wurde vom Besitzer des Pferdes im Frühling 2018 auf seinen Hof gerufen, weil sich das Pferd am Vorderbein verletzt hatte. Laut Klägeranwalt soll es eine erhebliche Verletzung erlitten haben, welche durch einen Schlag eines anderen Pferdes verursacht worden sei. Der Arzt versorgte die offene Wunde und ordnete ein paar Ruhetage für das Pferd an. Auf eine Röntgenaufnahme verzichtete er, weil ein allfälliger Haarriss noch nicht zu erkennen gewesen wäre und die leichte Hangbeinlahmheit des Tiers nicht auf einen Knochenriss hindeutete. Der Arzt ging von einer muskulären Verletzung aus.
Nach zwei Wochen Pause und einigen Telefonaten, bei denen der mit dem Pferd betreute Spitzenreiter dem Tierarzt von einer schnellen Besserung des Zustands des Tieres berichtete, durfte das Pferd wieder geritten werden. Während eines Trainings brach sich das Pferd dann das Vorderbein und musste daraufhin eingeschläfert werden.
Die Klägerseite argumentiert nun, dass der Tierarzt bei der Behandlung zwei Wochen zuvor einen Haarriss nicht ausgeschlossen und es ohne Röntgenaufnahme oder Nachkontrolle zum Training freigegeben habe. Damit habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt und so den Tod des wertvollen Tiers zu verantworten.
Weil das Pferd beste Voraussetzungen für den Sport mitgebracht hatte und zu Höchstleistungen fähig gewesen wäre, wird von einem Marktwert von 1,3 Mio. Franken gesprochen. Diesen Wert stellte die Verteidigung am Prozess allerdings in Frage. So sei die neunjährige Stute nur wenig an Turnieren gezeigt worden (GWP 2018: 240; 2017: 1990; 2016: 2972; 2015: 1730; 2014: 520). Auch den Zusammenhang zwischen der Muskelverletzung und dem späteren Beinbruch des Pferdes bestreitet die Verteidigung. Zudem habe der Reiter berichtet, dass das Pferd schon am nächsten Tag nicht mehr lahmte.
Ein Urteil ist noch nicht gefällt. Zuerst muss das Gericht nun entscheiden, ob die Klinik haftet für den Tod des Tieres. Und falls dies dann zutrifft, geht es um die Höhe des Schadenersatzes. So schlug der Richter vor, zuerst Befragungen des Arztes, des Reiters und des Pferdebesitzers durchzuführen, um so die Haftungsfrage zu klären. Allfällige Expertisen über den Wert der verunglückten Stute sollen erst danach in Auftrag gegeben werden.

NEWSLETTER
Jeden Donnerstagabend erhalten Newsletter-Abonnentinnen und -Abonnenten
ausgewählte Artikel sowie die nächsten Veranstaltungen bequem per E-Mail geliefert.

Vorgeschlagene Beiträge

Leave A Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert