Was nach dem Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 2015 bezüglich Beitragspflicht in den Berufsbildungsfonds der Pferdebranche zu einem Aufschrei geführt hatte, sieht nach einem halben Jahr längst nicht mehr so gravierend aus wie anfänglich befürchtet worden war. Zum einen wurde einem Antrag der Zuchtorganisationen entgegengekommen und Betriebe mit einem Bruttoeinkommen unter Fr. 10’000 von Beiträgen in den Berufsbildungsfonds befreit. Zum andern werden aber auch Hobbyausbilder (Vereinstrainer inklusive) mit Bruttoeinnahmen unter Fr. 10’000 nicht beitragspflichtig. Von den Anfang Jahr verschickten 3400 Briefen für eine Selbstdeklaration sind nach Auskunft von Frank Derek, Mitglied der Fondskommission und Vizepräsident OdA Pferdeberufe Schweiz, rund 1600 zurückgekommen, etwa 1000 davon sind beitragspflichtig.
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