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Wenn aus der Pferdebranche zu einer Pressekonferenz eingeladen wird, kümmert sich kaum jemand darum. Sind Tierschutzorganisationen die Gastgeber, sind die Stühle belegt. So auch bei der Stiftung «Tierschutz im Recht», die die Situation des Pferdes in ihrem Rückblick zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2014 besonders unter die Lupe nahm. Die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Pferden sowie deren strafrechtliche Umsetzung wurden einer genaueren Betrachtung unterzogen. Dabei hat man offenbar festgestellt, dass den geltenden Gesetzen zu wenig nachgelebt wird, obwohl der Umgang mit Pferden in der Tierschutzgesetzgebung seit 2008 relativ umfassend geregelt ist. Die in den vergangenen zehn Jahren landesweit erfassten 490 Equiden-Fälle ist aus Sicht des Tierschutzes zu wenig und hat die Vermutung aufkommen lassen, dass beim relativ hohen Bestand an Pferden von 110’000 Tieren von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden müsse. Weil mit 215 Fällen mangelhafte Haltung als häufigster Tatbestand zu verzeichnen war, fordert «Tier im Recht» eine generelle Ausbildungspflicht, und nicht erst ab fünf Pferden, wie das jetzt der Fall ist. 

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