Vor dem Amtsgericht in Warendorf hat am 22. Januar der Prozess gegen die ehemalige Führungscrew des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes begonnen. Die Staatsanwaltschaft Münster wirft der einstigen Leiterin, dem Verwaltungschef sowie dem ersten Hauptberittmeister gemeinschaftliche Vorteilsannahme, Untreue, Betrug sowie Beihilfe zum Betrug vor.
Der erste Sitzungstag schien zunächst ein schnelles Prozessende in Aussicht zu stellen. Denn die Vorsitzende Richterin Ines Pielemeier machte den drei Angeklagten ein interessantes Angebot. Doch der Anwalt der ehemaligen Leiterin lehnte das Angebot deutlich ab.
Der Anklagevertreter sprach vom bösen Anschein der Käuflichkeit der drei Angeklagten. In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft der ehemaligen Leiterin des Landgestütes und dem früheren ersten Hauptberittmeister jeweils vier Fälle der gemeinschaftlichen Vorteilsannahme, dem damaligen stellvertretenden Gestütsleiter drei Taten der gemeinschaftlichen Vorteilsannahme sowie zwei Fälle der Untreue und dem früheren ersten Hauptberittmeister einen Betrug sowie Beihilfe zur Untreue vor. Die Vorwürfe stehen unter anderem im Zusammenhang mit Reisen nach Katar, bei denen die drei Angeklagten auch eigene Geschäfte getätigt haben sollen sowie privaten Pferdeverkäufen des Trios in das Scheichtum. Zudem wurden bei den Dienstreisen auch die Ehepartner mitgenommen und in Luxushotels untergebracht. Bis Ende Juni 2018 sind nun mindestens fünf Verhandlungstermine geplant, die sich in erster Linie mit der Einvernahme von etlichen Zeugen befassen werden.
Jeden Donnerstagabend erhalten Newsletter-Abonnentinnen und -Abonnenten
ausgewählte Artikel sowie die nächsten Veranstaltungen bequem per E-Mail geliefert.