Paul Estermann wegen Tierquälerei rechtskräftig verurteilt

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Estermann, Tierquälerei, Urteil

Im Dezember 2022 wurde der Hildisrieder Springreiter Paul Estermann vom Kantonsgericht Luzern der Tierquälerei schuldig gesprochen. Nachdem die Beschwerdefrist für dieses Urteil gemäss unseren Informationen ungenutzt verstrichen ist, wird diese Verurteilung rechtskräftig. Der SVPS-Vorstand hat deshalb umgehend bei der SVPS-Sanktionskomission eine vorläufige Sperre beantragt.

pd. Nachdem das Bundesgericht im Frühling 2022 der Beschwerde von Paul Estermann teilweise rechtgegeben hatte, musste das Kantonsgericht Luzern in der Causa neu urteilen. Die Beschwerdefrist für das revidierte Strafmass ist gemäss unseren Informationen am 13. Januar 2023 ungenutzt verstrichen. Somit ist die Verurteilung von Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei nun rechtskräftig.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des SVPS umgehend bei der Sanktionskommission (SAKO) des SVPS eine vorläufige Sperre von Paul Estermann beantragt – gestützt auf Artikel 11.3 Absatz 2 des Generalreglements (Anhang I). Die SAKO wird aufgefordert, diesen Antrag nun dringlich zu bearbeiten. Unter Berücksichtigung des Rechts auf rechtliches Gehör von Paul Estermann wird ein SAKO-Entscheid bezüglich der vorläufigen Sperre in den nächsten Wochen erwartet.

Im ordentlichen Sanktionsverfahren liegt der Ball nun bei der SAKO. Erfahrungsgemäss wird diese umgehend das Verfahren eröffnen und nach der Stellungnahme und allfälligen Anhörung von Paul Estermann voraussichtlich im Frühling 2023 gestützt auf Artikel 11.3 lit. h des Generalreglements (Anhang I) eine Sanktion aussprechen.

Aufgrund des laufenden Verfahrens gibt der SVPS bis zum Entscheid der SAKO keine weiteren Auskünfte.

Auf dem Bild: Paul Estermann mit Castlefield Eclipse an der EM in Aachen 2015 | © SVPS

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