Wäre der Kanton Thurgau vor dem 7. August 2017 nur einmal mit einem solchen Polizeiaufgebot bei Ulrich K. in Hefenhofen aufgekreuzt, hätte es wohl keinen 130 Seiten dicken Untersuchungsbericht gegeben, wie er heute Mittwoch in Frauenfeld präsentiert worden ist. Polizei vor dem Gebäude, Polizei in der Eingangshalle, Polizei im Konferenzraum – abgelaufen ist die Orientierung über den Oberthurgauer Tierschutzskandal in sachlichem und friedlichem Rahmen. Freilich, das Interesse an diesem sich über 23 Jahre hinziehenden Tierschutzfall war enorm gross. Und das Leiden der Tiere fand auch erst bei der spektakulären Räumungsaktion von Polizei und Armee sein Ende. Dafür entschuldigte sich denn auch Regierungsratspräsidentin Cornelia Komposch: «Der Regierungsrat entschuldigt sich für das eingetretene Tierleid!» Etwas einfach war ihre Feststellung, dass in diesem Fall nicht alles so gelaufen sei, wie es hätte laufen sollen. Immerhin bedankte sich der zuständige Departementsvorsteher Walter Schönholzer bei der Fotografin, die die Bilder von den ausgehungerten und toten Pferden an die Öffentlichkeit brachte: «Damit war endlich eine solide Basis für eine komplette Hofräumung gegeben!» Da fragt man sich nur, auf was denn nach dem im Oktober 2014 vom Thurgauer Veterinäramt ausgesprochenen Totaltierhalteverbot bei den Besuchen in Hefenhofen geschaut worden war?
Freilich, der Fall Ulrich K. in Hefenhofen ist an Komplexität kaum zu überbieten, waren doch nebst dem Veterinäramt noch weitere Amtsstellen mit dem renitenten Landwirt beschäftigt. Davon zeugt der 130 Seiten umfassende Bericht von der im September 2017 eingesetzten Untersuchungskommission. Wie sorgfältig die vom ehemaligen Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster geleitete Kommission gearbeitet hat, spiegelt sich schon allein in den Kosten – 818’000 Franken sind veranschlagt, um den Fall Ulrich K. von 1994 bis am 7. August, dem Tag vor der Hofräumung, zu analysieren. Der Abtransport der Tiere und der Verkauf wurden nicht angeschaut, weil es sich hier noch um ein laufendes Verfahren handelt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es vor allem Fehleinschätzungen auf verschiedenen Ebenen gewesen seien, die zu Fehlentscheiden geführt hätten, die dann in der Summe einen wirkungsvollen Vollzug verhindert hätten. Was die tierschutzrelevante Situation betrifft, hält der Bericht fest: «Während mindestens 15 Jahren bestanden Tierschutzprobleme in unterschiedlichem Ausmass. Tierschutzrechtlich fragt es sich, weshalb trotz mehrerer Vorfälle über lange Zeit die verfügten Tierhalteverbote nicht durchgesetzt wurden.»
Einfach machte es sich die Kommission Uster bei den Empfehlungen an den Regierungsrat, wenn sie «Optimierungen» vorschlägt beim Tierschutz-Vollzug, dem Tierschutz-Verwaltungsverfahren, dem Tierschutz-Strafverfahren beim Kanton und beim Bund. Zu begrüssen ist dafür der Vorschlag, eine Tierschutzkommission zu schaffen, die das Veterinäramt in grundsätzlichen Vollzugsfragen zu beraten hätte. Schwierig dürfte dagegen die Verwirklichung eines Tierschutzdachverbandes sein, unter dem sich alle tätigen Tierschutzorganisationen zusammenschliessen würden. «Die Tierschutzorganisationen müssen sich einig sein und vom Beschwerderecht Gebrauch machen», empfahl Hanspeter Uster als Verbesserung.
Ist damit nun der Fall Hefenhofen abgeschlossen? Sicher nicht, und schon ganz und gar nicht für den Kanton Thurgau. Wie viele Fälle die Gerichte in diesem Zusammenhang noch zu beurteilen haben, wusste man auf jeden Fall nicht. «Köpfe» werden auch keine Rollen, so dass weiterhin jeder von uns in der Pflicht zum Wohl der Tiere steht. Und allenfalls zum Fotoapparat greift, wie das im Kanton Obwalden oder am Westernturnier in Givrins von engagierten Pferdefreundinnen gemacht wurde. Im Kanton Thurgau ist ihnen der Dank des Regierungsrates sicher.
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