Ich besitze einen älteren Islander, jetzt 24 jahre alt. Vor vier Jahren musste ich ihn aus gesundheitlichen Gründen weggeben. Meine Enkelin reitet in einem Isländerstall. So fragte ich dort an und die Stallbesitzerin nahm ihn mit Handkuss. Ich war damit einverstanden, dass sie ihn in Reitstunden für die kleineren Reiter benutzt, mit der Bedingung, dass meine Enkelin immer Priorität hat.
Dies ging längere Zeit gut. Nun läuft es etwas aus dem Ruder. Meine Enkelin beklagte sich schon mehrmals, dass wenn sie zum Reiten gehen wollte, das Pferd nicht im Stall, sondern unterwegs war. Sogar eine Mutter mit ihrem Kind und meinem Isländer traf meine Enkelin schon auf dem Reitplatz an. Natürlich ohne unser Wissen. Die Reitschüler oder auch diese Mutter mussten der Stallbesitzerin einen Betrag zahlen.
Ich zahle Fr. 400.– im Monat, zusätzlich impfen, entwurmen und Hufschmied. Auch meine Enkelin bezahlt die Reitstunden regulär. Fürs Geländereiten muss sie nichts bezahlen. Er hat es sehr gut und ich bin so froh, dass er einen solchen tollen Platz gefunden hat.
Nun aber meine Frage: Darf die Stallbesitzerin meinen Isländer einfach vermieten? Müsste sie nicht einen gewissen Betrag abgeben?
Dies ging längere Zeit gut. Nun läuft es etwas aus dem Ruder. Meine Enkelin beklagte sich schon mehrmals, dass wenn sie zum Reiten gehen wollte, das Pferd nicht im Stall, sondern unterwegs war. Sogar eine Mutter mit ihrem Kind und meinem Isländer traf meine Enkelin schon auf dem Reitplatz an. Natürlich ohne unser Wissen. Die Reitschüler oder auch diese Mutter mussten der Stallbesitzerin einen Betrag zahlen.
Ich zahle Fr. 400.– im Monat, zusätzlich impfen, entwurmen und Hufschmied. Auch meine Enkelin bezahlt die Reitstunden regulär. Fürs Geländereiten muss sie nichts bezahlen. Er hat es sehr gut und ich bin so froh, dass er einen solchen tollen Platz gefunden hat.
Nun aber meine Frage: Darf die Stallbesitzerin meinen Isländer einfach vermieten? Müsste sie nicht einen gewissen Betrag abgeben?
Steht ein Pferd gegen Bezahlung in einem fremden Stall, sprechen wir von einem Pferdepensionsvertrag. Rechtlich ist das ein Hinterlegungsvertrag. Der Pferdeeigentümer ist Hinterleger, der Stall Aufbewahrer und das Pferd die hinterlegte Sache. Der Stall ist als Aufbewahrer verpflichtet, das Pferd sicher unterzubringen, es fachgerecht zu füttern und zu betreuen und es am Schluss des Vertragsverhältnisses unversehrt zurückzugeben. Grundsätzlich ist es dem Aufbewahrer nicht erlaubt, die hinterlegte Sache zu gebrauchen.
Zusätzliche Vereinbarung
In der Ausgestaltung des Pferdepensionsvertrages sind die Vertragsparteien aber frei. Aus der Schilderung unserer Leserin ist zu entnehmen, dass es der Stallbesitzerin ausdrücklich erlaubt wurde, den Isländer in Reitstunden für Kinder zu gebrauchen. Ich nehme an, dass diese Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht der Stallbesitzerin eine Voraussetzung für die Aufnahme des Isländers in ihren Stall war. Klar war auch, dass der Isländer mit diesem Einsatz für Reitschüler Geld verdient, ist doch davon auszugehen, dass der von unserer Leserin bezahlte Pensionspreis die Futterkosten deckt, aber nicht die mit seiner Betreuung und Pflege verbundene Arbeit.
Also wo liegt das Problem?
Es geht darum, wie der Isländer eingesetzt wird, vor allem wie oft und mit wem auf dem Rücken. Aus der Anfrage unserer Leserin ist abzulesen, dass eine für beide Seiten klare Regelung entweder gar nicht getroffen oder nicht festgehalten wurde. Das ist nicht aussergewöhnlich. Oft werden Vereinbarungen nur mündlich getroffen, umfassen nicht alle Punkte, die geregelt werden müssten, oder die Beteiligten merken nicht, dass sie nur scheinbar einig sind, aber in Wirklichkeit aneinander vorbei reden. Und je länger das Verhältnis dauert, desto eher wächst die Unsicherheit, ja Uneinigkeit darüber, was man eigentlich abgemacht hat.
Wie erwähnt, in der Gestaltung eines solchen Vertragsverhältnisses sind die Betroffenen frei. Also ist das «Problem» nicht auf rechtlichem Weg, sondern mit Verhandlungen unter den Parteien zu lösen. Man muss die beidseitigen Interessen auf einen Nenner bringen. Das Ergebnis, eine neue Vereinbarung, muss alle wesentlichen Punkte enthalten und ist schriftlich zu fixieren, sollen neue Differenzen vermieden werden.
Ihre Frage – unsere Antwort
Medizin • Reiten • Fahren • Fütterung • Recht • Haltung • Umgang
Das Kavallo-Ratgeberteam ist jederzeit für Sie da. Schicken Sie uns Ihre Frage, wir leiten sie an unsere Experten weiter.
Redaktion Kavallo | redaktion@kavallo.ch
Zusätzliche Vereinbarung
In der Ausgestaltung des Pferdepensionsvertrages sind die Vertragsparteien aber frei. Aus der Schilderung unserer Leserin ist zu entnehmen, dass es der Stallbesitzerin ausdrücklich erlaubt wurde, den Isländer in Reitstunden für Kinder zu gebrauchen. Ich nehme an, dass diese Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht der Stallbesitzerin eine Voraussetzung für die Aufnahme des Isländers in ihren Stall war. Klar war auch, dass der Isländer mit diesem Einsatz für Reitschüler Geld verdient, ist doch davon auszugehen, dass der von unserer Leserin bezahlte Pensionspreis die Futterkosten deckt, aber nicht die mit seiner Betreuung und Pflege verbundene Arbeit.
Also wo liegt das Problem?
Es geht darum, wie der Isländer eingesetzt wird, vor allem wie oft und mit wem auf dem Rücken. Aus der Anfrage unserer Leserin ist abzulesen, dass eine für beide Seiten klare Regelung entweder gar nicht getroffen oder nicht festgehalten wurde. Das ist nicht aussergewöhnlich. Oft werden Vereinbarungen nur mündlich getroffen, umfassen nicht alle Punkte, die geregelt werden müssten, oder die Beteiligten merken nicht, dass sie nur scheinbar einig sind, aber in Wirklichkeit aneinander vorbei reden. Und je länger das Verhältnis dauert, desto eher wächst die Unsicherheit, ja Uneinigkeit darüber, was man eigentlich abgemacht hat.
Wie erwähnt, in der Gestaltung eines solchen Vertragsverhältnisses sind die Betroffenen frei. Also ist das «Problem» nicht auf rechtlichem Weg, sondern mit Verhandlungen unter den Parteien zu lösen. Man muss die beidseitigen Interessen auf einen Nenner bringen. Das Ergebnis, eine neue Vereinbarung, muss alle wesentlichen Punkte enthalten und ist schriftlich zu fixieren, sollen neue Differenzen vermieden werden.
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