Unfälle mit Pferdegespannen sind nicht auf zunehmendes Verkehrsaufkommen zurückzuführen. Das beim Pferd artspezifisch verankerte Verhalten Flucht hat während der hippomobilen Hochblüte im 19. Jahrhundert zu weit mehr Problemen geführt als heute. 1903 wurden in Frankreich beispielsweise 53 Prozent der Unfälle von Pferdefuhrwerken verursacht, in Deutschland sind heute noch 0,05 Prozent Pferdegespanne in Unfälle verwickelt. Dem Bundesamt für Strassen ASTRA wurden für das Jahr 2015 gesamthaft 15 Unfälle mit Pferdefuhrwerken oder -kutschen gemeldet.
Um Pferdegespanne als Verkehrsteilnehmer ging es letzthin in der Zentrale des deutschen Automobilverbandes ADAC in Dortmund. Rund 60 Experten kamen zusammen, um deren Rolle im Strassenverkehr zu diskutieren. Da Pferdegespanne allein schon aus ihrer Tradition heraus seit jeher auch Verkehrsteilnehmer sind, die gesellschaftliche Sensibilität ihnen gegenüber jedoch vor allem durch vereinzelte Unfälle mit Kutschenbeteiligung und ein entsprechendes Medienecho gestiegen ist, stand beim Treffen in Dortmund die Frage im Mittelpunkt, wie sich ihre Sicherheit im Strassenverkehr weiter erhöhen lässt. «Dabei wollten wir gezielt die ganze Bandbreite an Herausforderungen und möglichst viele Sichtweisen erörtern und haben daher nicht nur Experten aus den eigenen Reihen, sondern auch Vertreter anderer Verkehrsteilnehmer zu diesem Treffen eingeladen», hält Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe, fest. Dies stiess auch beim Vorsitzenden des westfälischen Fahrlehrerverbands Friedel Thiele, auf positive Resonanz. Appelliert wurde zwar an die Fahrer von Gespannen, mehr zu tun, um ihre Pferde, die Kutschen und sich selbst mit Licht und Reflektoren grossflächig zu kennzeichnen, es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass Autofahrer heutzutage kaum noch etwas über Pferde wüssten.
Die Vorträge in Dortmund machten klar: Eine Herausforderung für den Pferdesport liegt in der öffentlichen Wahrnehmung von Kutschen im Strassenverkehr. Statistisch zwar gering, stehen sie als Besonderheit im Falle einer Unfallbeteiligung in der Medienberichterstattung häufig im Vordergrund – ganz gleich, ob sie Verursacher waren oder nicht. Dies rückt Pferdegespanne zunehmend auch in den Fokus von Tierrechtlern.
Vorschläge, wie die Sicherheit weiter erhöht werden kann, wurden zum Abschluss des Treffens in vier Workshops mit den Kernthemen «Ausbildung für Sport- und Freizeitfahrer», «Gewerbliche Fahrer und Fuhrhaltereien», «Ausbildung, Einsatz und Haltung von Pferden» sowie «Technik von Kutsche und Geschirr» erarbeitet. Konkret haben die Experten vorgeschlagen, hier tätig zu werden und Flyer sowie einen Kurzfilm zum Thema zu erstellen. Aber auch in der Ausbildung von Gespannfahrern soll das Gefahrenbewusstsein noch stärker als ohnehin schon verankert werden.
Was steht im Gesetz?
Sobald Tiere auf Strassen unterwegs sind, gelten die Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung. Die wichtigsten Vorschriften sind:
- Wer das 14. Altersjahr vollendet hat, darf Tierfuhrwerke führen. Wer an einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder an einer Sucht leidet, die das sichere Führen eines Fuhrwerks ausschliesst, darf kein Tierfuhrwerk führen. Die Behörde kann einer solchen Person das Führen eines Tierfuhrwerks verbieten.
- Beim Verhalten im Verkehr sind die Regeln des Fahrverkehrs (Einspuren, Vortritt, Zeichengebung) sinngemäss zu beachten.
- Tierfuhrwerke müssen wenigstens mit einem vorne und hinten sichtbaren, nicht blendenden Licht auf der Seite des Verkehrs beleuchtet sein.
- Jedes Tierfuhrwerk muss einen geeigneten Führer haben.
- Tierfuhrwerke von mehr als 150 kg müssen eine wirksame, abstufbare Feststellbremse haben, welche das Fahrzeug im Gefälle von 12% am Wegrollen hindern kann.
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