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Die vom Bezirksgericht Affoltern am Albis im Januar 2015 gegen Ferdi Hodel, seine Ehefrau und eine dritte Beschuldigte ausgesprochene Verurteilung wegen Tierquälerei sei zu Unrecht erfolgt, hat das Zürcher Obergericht befunden. Weil sich ein von Hodel verkauftes Pferd nach Angabe der Käuferschaft nicht in den Anhänger hatte führen lassen (siehe auch Kavallo 3/2015), hatte er sich im März 2012 anerboten, ein Verladetraining durchzuführen. Dabei hatte sich das Pferd verletzt und wurde vier Monate später eingeschläfert. Doch entgegen der Anklageschrift kam es beim Pferd nicht während des Verladetrainings zu einer Panikreaktion, sondern erst, als es sich unter der hinteren Querstange durchzwängte und sich Frakturen an den Dornfortsätzen zuzog. Dieses Verhalten wurde als Unfall gewertet, sei nicht voraussehbar gewesen und könne den Angeklagten nicht angelastet werden. Das Gericht erwähnte, dass die Rückenverletzungen auch nicht sofort erkennbar gewesen seien und zur späteren – nicht zwingenden – Euthanasierung geführt hätten. Vielmehr hätten sich – so Gerichtsreferent Stefan Volken – die Privatkläger einfach des Pferdes entledigen wollen.

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