Welche Möglichkeiten der Hufpflege gibt es in der Schweiz? Christian Krieg, eidg. dipl. Schmied-Hufschmiedemeister, Fachlehrer und Projektleiter Fachgruppe Hufschmiede beim Fachverband Farriertec Suisse, stellt die Aus- und Weiterbildung vor.
Von Christian Krieg
In der Schweizer Bildungslandschaft gibt es die Berufliche Grundbildung zum Hufschmied/in EFZ. Die 4-jährige Ausbildung entstand im Jahr 2008 aus dem Beruf Schmied-Hufschmied mit dem klaren Bekenntnis des Berufsverbandes AM Suisse (vormals Schweizerische Metall Union SMU), eine Fachperson für die Gesunderhaltung der Pferdehufe auszubilden. Dazu tritt die Hufschmiedeausbildung in der Schweiz unter dem Dachverband AM Suisse mit dem Namen Farriertec Suisse auf. Als Weiterbildungsmöglichkeit besteht zurzeit die Verbandsprüfung zum qualifizierten Hufschmied. In dieser Ausbildung werden Bildungsinhalte vertieft, ergänzt und die praktischen Fähigkeiten verfeinert. Eine Berufsprüfung ist in Ausarbeitung.
Einstieg in die Grundbildung
Wie für das duale Bildungssystem üblich, besteht zwischen der Lernenden Person und dem Ausbildner ein Lehrvertrag. Ein Besuch der Berufsfachschule findet wöchentlich an den Standorten Olten (deutsch) und Lausanne (französisch) statt. Jährlich ergänzt ein Überbetrieblicher Kurs die Ausbildung. Die Ausbildung zum Hufschmied/in EFZ ist reglementiert. Die Verwendung der Bezeichnung Hufschmied/in EFZ ist somit geschützt. Dank einer Mitgliedschaft in der EFFA (European Federation of Farriers Associations) trägt ein Absolvent den Titel Certified Euro Farrier.
Tägliche Arbeit am Huf
Jährlich beginnen rund 10 bis 15 Personen eine solche Grundausbildung. Ab Lehrbeginn ist die Person dabei bei der täglichen Arbeit mit und um die Pferdehufe. Aufgeteilt in unterschiedliche Bildungs- und Leistungsziele werden die Fachkompetenzen erlernt und ausgebildet. Je nach Lehrbetrieb ist die Kundschaft sehr breit gefächert und in den unterschiedlichsten Disziplinen oder Verwendungszwecken zu Hause.
Hufpflege
Das Aufgabengebiet des Hufschmieds erstreckt sich vom Fohlen bis hin zum Senior auf der Altersweide. Alle Tiere bedürfen einer Hufpflege. Diese beinhaltet das Entfernen von nachgewachsenem Horn, die Korrektur von vorhandenen Stellungsfehlern sowie den Schutz vor zu starkem Abrieb. Gewisse Verwendungszwecke bedingen einem permanenten Hufschutz, um die Leistung abrufen zu können.
Umgang mit Materialien
Durch dieses vielfältige Aufgabengebiet ist der Hufschmied/in mit sehr vielen Materialien vertraut und kennt deren Einsatzgebiete. Traditionell besteht der Hufschutz aus Stahl, dem Hufeisen. Eine Vielzahl an Grössen, Formen, Dicken und Dimensionen stehen hier als Halbfabrikate zur Verfügung. Nach der Pflege der Hufe, dem sogenannten Ausschneiden folgt die Auswahl des passenden Produktes je nach Verwendung und Einsatzgebiet. Kann das Pferd (Equide) auch ohne permanenten Hufschutz eingesetzt werden, bieten sich hier ebenfalls unzählige Hufschuhe an. Durch die teils nur bedingte Anpassungsmöglichkeit ist diese Art nicht in jedem Fall die einfachste und kostengünstigste Variante.
Hufschutz aus Eisen und Aluminium
Durch den weltweiten Marktanteil an Stahl oder Aluminiumhufeisen ist die Sortimentauswahl viel grösser und die Herstellungskosten sind viel tiefer. Die individuelle Anpassungsfähigkeit des Hufeisens im meist warmen Zustand verhilft diesem Hufschutz zu grösster Flexibilität. Das Anpassen des Hufeisens bedarf eines guten Augenmasses und Vorstellungsvermögens. Daher wird in der Ausbildung den Grundschmiedetechniken grosser Wert zugeordnet. Material im warmen Zustand formen, richten, dimensionieren und anpassen braucht Übung und Routine. Ist das Eisen angepasst wird es weiter vorbereitet, so dass sich das Pferd mit der Garnitur (Überstand über den Huf, damit der Beschlag dem Hornwachstum während der Beschlagsperiode entspricht) nicht selbst verletzen kann. Die Befestigung des Eisens erfolgt im Anschluss mit Hufnägeln. Wie das Eisen hat sich auch der Hufnagel bewährt und immer weiterentwickelt, so dass auch eine Vielzahl an Hufnägeln erhältlich sind. Das passend aufgerichtete Hufeisen wird nun mit Hilfe der Hufnägel als «lösbare» Verbindung befestigt. Lösbar darum, weil es sich bei einem unkontrollierten Schritt von der Hornkapsel lösen muss, um das Pferd vor gravierenden Verletzungen zu schützen. Am Ende der Beschlagsperiode (6 bis 10 Wochen) soll der Beschlag ebenfalls wieder lösbar sein, um ein abgenütztes Hufeisen wiederum wechseln und den Huf ausschneiden zu können.
Orthopädische Massnahmen
Sind orthopädische Anpassungen nötig, stehen dem Hufschmied/in viele Zusatzprodukte zur Verfügung. Sohlen aus Leder oder Kunststoff stehen zum Schutz, zur Dämpfung, zur Lastverteilung, usw. im Einsatz. Kombiniert mit einer Polsterung kann ein solcher Beschlag zur Unterstützung dienen. Nebst diesen Hufeisen bestehen im Markt auch alternative Produkte aus Kunststoff zum Nageln oder zum Kleben. Gründe für einen Kunststoffbeschlag sind das Gewicht, die Dämpfung oder die Reduktion der Verletzungsgefahr. Diese Produkte sind nicht immer gleich formbar wie ein Hufeisen und benötigen gute Kenntnisse der Hufe sowie der Bearbeitungstechniken. Bei Hufwanddefekten kann eine geklebte Variante zum Zug kommen. Diese Technik wird zusammen mit einem Hufschutz aus Aluminium gewählt. Es lassen sich auch Schuhe kleben, damit der Huf über eine längere Zeit vor zu starkem Abrieb geschützt werden kann.
Bindeglied zwischen Tierarzt und Besitzer
Der Hufschmied/in ist durch den Beschrieb seiner Tätigkeit ein versierter Handwerker mit guter Beobachtungsgabe. Er sieht das Pferd in regelmässigen Abständen und kennt sein Gangwerk durch die Betrachtung im Schritt und Trab vor und nach dem Beschlag. Aus diesem Grund ist er auch Bindeglied zwischen dem Tierarzt und Besitzer, wenn Probleme bestehen.
Die Ausbildung in Kürze
- 4-jährige Grundausbildung mit den Themenschwerpunkten Hippologie, betriebliche Grundlagen, technische Grundlagen sowie Hufschmiedetechnik.
- Besuch der Berufsfachschule mit jährlich 360 Lektionen.
- Besuch der Überbetrieblichen Kurse: 1. bis 3. Lehrjahr 15 Tage, 4. Lehrjahr 5 Tage.
Eine Verkürzung der Lehrzeit ist bei vorhandenen Grundkenntnissen aus der Pferdebranche oder des Metallgewerbes möglich. Gemäss Artikel 32 BBV müssen mindestens 4 Jahre Praxiserfahrung zur Zulassung zum Qualifikationsverfahren vorgewiesen werden können. (Bildungsverordnung Artikel 17 Abschnitt 2). Weitere Informationen sind unter der Homepage www.farriertecsuisse.ch zu finden.
Auf dem Bild: Der Hufschmied Cyrill Zuber beurteilt das Pferd auf weicher und harter Unterlage im Schritt und im Trab. (Bild Fachverband Farriertec Suisse)