Es kommt daraufan, wo das Pferd die schädlichen Stücke gefunden und gefressen hat. Wenn tatsächlich im Stall oder auf der Weide Plastik für das Pferd erreichbar herumgelegen ist, so haftet der Stallbesitzer für einen entstehenden Schaden. Zu seinen Pflichten aus dem Pensionsvertrag gehört es, ein ihm anvertrautes Pferd sicher und fachgerecht unterzubringen und zu betreuen. In Ihrem Beispiel wird es aber schwierig sein herauszufinden, woher das Plastik stammt und ob Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Laut Gesetz muss der Pferdebesitzer Ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen können, was wahrscheinlich schwierig sein dürfte. Nachdem Ihre Versicherung den Schaden ablehnt, müsste der Pferdeeigentümer gerichtlich gegen Sie vorgehen. Neben der Beweislast trägt er auch das Prozessrisiko. Wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen, können Sie versuchen, mit dem Pferdebesitzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine gütliche Einigung anzustreben. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten.

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