Auslauf, Einstreu, Fütterung: Bei einer Tierschutzkontrolle zählen die Bedingungen, unter denen Pferde tatsächlich leben. Das Kontrollhandbuch des Bundes zeigt, welche Fragen sich Stallbetreibende auch im Alltag stellen sollten.
Ist die Box frisch gemistet? Funktioniert die Tränke? Hat jedes Pferd heute seinen Auslauf bekommen? Im Stall werden täglich unzählige Entscheidungen getroffen. Vieles läuft selbstverständlich – bis jemand genauer nachfragt.
Einen Überblick bietet das Tierschutz-Kontrollhandbuch für Equiden des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Version 4.3 gilt seit dem 1. Januar 2026 und dient der Überprüfung gesetzlicher Mindestanforderungen. Für Stallbetreibende lässt sie sich auch als Grundlage für einen eigenen Rundgang nutzen.
Darf das Pferd selbst entscheiden, wohin es geht?
Eine Reitstunde, Longieren oder Bewegung in der Führmaschine zählen rechtlich zur Nutzung. Auslauf bedeutet dagegen freie Bewegung im Freien: Das Pferd bestimmt Richtung, Tempo und Gangart selbst.
Grundsätzlich brauchen Pferde an Tagen ohne Nutzung mindestens zwei Stunden Auslauf. Auch täglich genutzte Pferde müssen an mindestens zwei Tagen pro Woche jeweils mindestens zwei Stunden Auslauf erhalten. Für einen Verzicht bestehen eng begrenzte Ausnahmen.
Zur Organisation gehört die Dokumentation: Der Auslauf muss spätestens nach drei Tagen im Auslaufjournal eingetragen sein. Im Alltag hilft eine klare Zuständigkeit. Wer trägt ein, wenn der Stallbetreibende frei hat? Und wer überprüft, ob bei einem Wechsel im Dienstplan ein Pferd vergessen wurde?
Eine weiche Matte braucht trotzdem Einstreu
Ein Punkt, bei dem sich ein genauer Blick lohnt, ist der Liegebereich. Das BLV hält ausdrücklich fest: Auch Liegematten müssen eingestreut werden. Etwas Einstreu am Rand genügt nicht; die vorgeschriebene zusammenhängende Mindestliegefläche muss entsprechend ausgestattet sein. Die Einstreu muss geeignet, sauber und trocken sein. Wie viel nötig ist, hängt unter anderem vom Material und vom Untergrund ab. Auf einem wärmegedämmten Boden kann eine dünnere Schicht ausreichen als auf Beton.
Für den Stallrundgang heisst das: Nicht nur prüfen, ob morgens frisch eingestreut wurde. Entscheidend ist auch, wie die Fläche später aussieht und ob sie den Pferden weiterhin einen trockenen, angenehmen Liegeplatz bietet.
Kommt jedes Pferd ans Futter?
Ein gefüllter Futterplatz sagt noch wenig darüber aus, ob jedes Tier ausreichend fressen kann. Gerade in Gruppen muss die Versorgung auch für rangniedrige Pferde funktionieren. Die BLV-Fachinformation betont neben einer ausreichenden Raufuttermenge die Beschäftigung durch langes Fressen. Bei portionierter Fütterung empfiehlt sie mehrere Rationen über den Tag. Die Menge muss zum Bedarf des einzelnen Pferdes passen.
Auch die Wasserversorgung gehört dazu: Pferde müssen mehrmals täglich ihren Durst vollständig löschen können. Als bewährte praktische Lösung nennt das BLV den ständigen Zugang zu sauberem Wasser. Ein prüfender Druck auf die Selbsttränke gehört deshalb ebenso zum Rundgang wie der Blick in die Heuraufe.
Passt der Stall zu seinen Bewohnern?
Flächen und Deckenhöhen müssen zu den gehaltenen Pferden passen. Welche Mindestmasse gelten, hängt unter anderem von der Widerristhöhe und dem Haltungssystem ab; für bestimmte ältere Stallungen bestehen besondere Regelungen. Weitere Kontrollpunkte betreffen gleitsichere, ausreichend saubere Böden und den Sozialkontakt. Pferde müssen mindestens Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem Artgenossen haben. Gruppenlaufställe dürfen keine Sackgassen aufweisen.
Ein eigener Stallcheck darf deshalb ruhig dort beginnen, wo die Routine am stärksten ist: beim hintersten Liegeplatz, beim rangniedrigsten Pferd oder beim Auslaufplan fürs Wochenende. Aus der allgemeinen Frage «Ist bei uns alles in Ordnung?» werden so konkrete Aufgaben, die sich im Alltag lösen lassen.
Quellen: BLV, Tierschutz-Kontrollhandbuch Equiden, Version 4.3; Fachinformationen zu Auslauf, Einstreu und Raufutter. Der Beitrag behandelt ausgewählte Anforderungen.
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