Freiberger in Deutsche Zuchtverbandsordnung aufgenommen

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Die Freibergerrasse ist in Deutschland in die Zuchtverbandsordnung (ZVO) aufgenommen worden. Dieser Beschluss wurde anlässlich der Jahrestagungn der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Stuttgart gefasst. Die ZVO dient der Förderung der Pferdezucht durch Koordination der züchterischen Arbeit der anerkannten Zuchtverbände, die Mitglieder der FN sind. In der ZVO sind als Rahmenrichtlinien einheitliche Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der Zuchtprogramme, für die Unterteilung und Führung der Zuchtbücher, für die Ausstellung der Pferdepässe einschliesslich Zuchtbescheinigungen und für die Sicherung der Identität aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde festgelegt. Ebenso wird die Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Zuchtwertschätzung und Zuchtbucheintragungen beschrieben. Hinzu kommen Informationen zu EU-Bestimmungen sowie nationalen Gesetzen und Verordnungen, die die Pferdezucht betreffen. Insgesamt werden derzeit für 48 Rassen die Bestimmungen in der ZVO geregelt. Diskutiert wurde auch über die Zukunftsaussichten in der Zucht. Was die «Genomische Selektion» anbetrifft wurde ganz klar festgehalten: «Nur gemeinsam ist man stark.» Für die Pferdezucht, die anders als der Milchviehsektor sehr viel mehr Leistungsmerkmale kennt, werden Vorteile vor allem im Bereich Gesundheit gesehen.

  • Schweizer Zuchtgenossenschaft für Arabische Pferde

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