SVPS: Reglementsanpassungen für Pferdesport-Veranstaltungen

Anzeigen

Veranstaltungen

Google-Anzeigen

Temporär werden die SVPS-Sportreglemente angepasst: Nennphase statt Nennschluss in Springen, CC und Voltige sowie eine einheitliche Kategorisierung und Klassifizierung der Startgelder  mit der Möglichkeit, diese zu erhöhen (siehe Reglementsauszüge am Ende des Artikels) und/oder eine Reduktion des Preisgeldes, um fehlende Sponsorengelder auszugleichen.

Der Vorstand des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport SVPS hat am 11. Mai nach Konsultation der Reglementskommission SVPS eine Weisung verabschiedet, die mit befristeten Reglementsanpassungen den Re-Start in die Turniersaison 2020 nach der Aufhebung oder Lockerung des Veranstaltungsverbots definiert. Zentrale Punkte sind dabei die Möglichkeit zur Startplatzbeschränkung für eine bessere Planungssicherheit sowie Anpassungen im Bereich der Start- und Preisgelder. Ab wann und in welchem Rahmen wieder Turniere durchgeführt werden können, ist noch nicht bekannt.

Ein Ausschuss des Vorstandes SVPS bestehend aus Franz Häfliger, Damian Müller und Nayla Stössel, hat gemeinsam mit der Sportmanagerin des SVPS, Evelyne Niklaus, und der Arbeitsgruppe «Veranstaltungen 2020 – Covid-19» – bestehend aus Vertretern von SVPS-Mitgliederverbänden, Leitungsteams, Organisatoren und Reitern – Massnahmen erarbeitet, die es Organisatoren ermöglichen soll, wieder Veranstaltungen zu organisieren. Diese Anpassungen zielen daraufhin, dass für die Veranstalter die Rahmenbedingungen auch reglementarisch geschaffen sind, um das Schutzkonzept «Wiederaufnahme von Pferdesportveranstaltungen» während der Durchführung ihrer Veranstaltung umsetzen zu können, sobald dieses in Kraft tritt.

Bei den Disziplinen Springen, Concours Complet und Voltige betrifft dies vor allem eine wichtige Anpassung beim Nennsystem: Anstelle eines Nennschlusses wird eine Nennphase nach dem Prinzip «First come, first served» eingeführt. Damit kann der Veranstalter genau definieren, wie viele Startende pro Prüfung starten können und er erhält damit Planungssicherheit. Nur so wird er das Schutzkonzept mit einer vom Bundesrat allenfalls vorgebebenen beschränkten Zahl zugelassener Personen auf Platz während der Veranstaltung einhalten können. Auch ist das eigenhändige Auswechseln von ganzen Paaren in diesem System nicht erlaubt, um Nennungen und späteren Handel mit diesen Startplätzen zu unterbinden. Separate Reiter- oder Pferdewechsel sind hingegen weiterhin kostenlos möglich.

Covid-19-Zuschlag auf Startgeldern, Reduktion von Preisgeldern

Die Erhöhung der Startgelder um einen Covid-19 Zuschlag sowie die Möglichkeit der Reduktion der Preisgelder sollen allenfalls fehlende Sponsorengelder teilweise ausgleichen und damit den Veranstaltern finanzielle Erleichterung bringen. Die Weisung «Veranstaltungen 2020 – Covid-19» definiert dabei für die einzelnen Disziplinen unterschiedliche zwingende oder freiwillige Massnahmen.

«Die Wiederaufnahme des Wettkampfsports ist für den Pferdesport von grosser Bedeutung, nicht nur um die ausfallenden internationalen Starts für unsere Reiter zu kompensieren, sondern um für alle Stufen wieder Startmöglichkeiten zu bieten. Wir sind uns sehr bewusst, dass die Organisatoren unter den aktuellen Umständen vor vielseitige Herausforderungen gestellt werden, um innerhalb der Schutzkonzepte Veranstaltungen durchzuführen. Kreativität, aber eventuell auch ein Verzicht auf eine Gewinnorientierung der Veranstaltungsabrechnung in diesem Jahr, sind gefragt», meint der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Franz Häfliger, Chef Wettkampfsport im Vorstand des SVPS. «Mit der vorliegenden Weisung hoffen wir, dass wir die Organisatoren bestmöglich unterstützen können. Es braucht nun von allen Seiten Solidarität und Entgegenkommen, damit wir den Wettkampfsport wieder erfolgreich hochfahren können. Sei dies von den Pferdesportlerinnen und Pferdesportlern, die trotz höherer Startgelder an den Start gehen oder von den Organisatoren, welche wenn wirklich notwendig, die möglichen Massnahmen ausschöpfen».

Veranstaltern ist es selbstverständlich freigestellt, das Gespräch mit den weiteren Partnern ihrer Turniere wie Offiziellen, Tierärzten etc. zu suchen – allenfalls zeigen sich auch diese solidarisch mit den lokalen Pferdeportorganisationen.

Bundesratsbeschluss vom 27. Mai 2020 entscheidet über das weitere Vorgehen

Der SVPS wird in den kommenden Tagen bereits bestehende Ausschreibungen an die Veranstalter zurückstellen, damit diese angepasst werden können. Der nächste wichtige Termin ist der 27. Mai 2020. An diesem Tag wird der Bundesrat über die nächsten Schritte der Lockerungen – auch für Sportveranstaltungen – informieren. Läuft alles im Sinne des Pferdesports, wird am 28. Mai 2020 das angepasste Nennsystem online geschaltet. Diese temporären Anpassungen gelten bis Ende 2020. Die Arbeitsgruppe wird im Herbst über das weitere Vorgehen für die Saison 2021 entscheiden.

Details zu den einzelnen Massnahmen pro Disziplin sind in den Weisungen detailliert beschrieben:

Auszug aus den Weisungen

Für folgende Disziplinen gibt es keine Anpassungen:

  • Endurance (Nennung beim Veranstalter / Keine Nenngeld-Preisgeld-Koppelung)
  • Vierkampf (Nennung beim Veranstalter / Keine Nenngeld-Preisgeld-Koppelung)
  • Reining (Nennungen via Tool NRHA / Keine Nenngeld-Preisgeld-Koppelung)
  • Fahren (bisheriger Nennschluss genügend / Juni nur Kurzprüfungen möglich (wenn überhaupt) und da sind nicht alle Kategorien gemeinsam auf Platz – somit Anzahl Personen einschränkbar. Sowieso nie zu viele Nennungen in den einzelnen Kategorien. Keine Nenngeld-Preisgeld-Koppelung

Für folgende Disziplinen gibt es nur Anpassungen im Nennsystem, resp. neue eine Nennphase statt ein Nennschluss:

  • CC
  • Voltige
  • Für Dressur gibt es Anpassungen beim Start- und Preisgeld (Beibehaltung Nennsystem)
  • Für Springen gibt es Anpassungen beim Start- und Preisgeld sowie beim Nennsystem
Anpassung Nennsystem
3.1 Springen, CC, Voltige (zwingend)
  • Der bisherige erste Nennschluss entfällt. Neu gibt es eine Nennphase, die zu einem fixen, publizierten Zeitpunkt eröffnet wird. Neu kann der Veranstalter pro Prüfung eine maximal zugelassene Teilnehmerzahl festlegen. Damit alle interessierten Athleten die gleiche Ausgangslage für die «Nennmöglichkeit» haben, wird das Nennsystem nicht einfach automatisch mit dem Aufschalten der Ausschreibung geöffnet, sondern zu einem fixen Zeitpunkt.
  • Die Nennphase wird im Normalfall am Montagmittag um 12.00 Uhr 4 Wochen vor der Turnierwoche geöffnet. Beispielsweise Montag KW 18 für Turniere in KW 22. Je nach Entscheid des Bundesrats betr. Zulassung der Maximalanzahl von Personen an einer Veranstaltung, kann der Zeitpunkt der Eröffnung der Nennphase variieren und sehr kurzfristig sein, es wird jedoch auf der Webseite des SVPS und im Online-Nennsystem darauf hingewiesen.
  • Der Tag der Öffnung der Nennphase ist für die Gewinnpunktebeschränkung massgebend, es gibt keinen Nennschluss im bisherigen Sinne.
  • Der Veranstalter kann die Nennphase für seine Veranstaltung nach Belieben schliessen, automatisch geschieht dies am Vortag der Prüfung um 16.00 Uhr.
  • Ein Veranstalter kann weiterhin vor Eröffnung der Nennphase «Veranstalterplätze» im Nennsystem reservieren.
  • Neunennungen (Ersatzpaare) müssen das volle Startgeld bezahlen und können nicht als Startplatz-Ersatz ins Programm aufgenommen werden. Pferdewechsel oder Reiterwechsel sind weiterhin kostenlos bis um 16.00 Uhr des Vortages der Prüfung machbar. Dies entgegen GR Art. 4.7.4. Mit dieser Massnahme soll verhindert werden, dass sich Reiter bei Öffnung der Nennphase Startplätze sichern und diese dann verkaufen, wenn die Felder voll sind.
  • Der Zeitplan muss spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn publiziert werden.

Covid-19-Zuschlag beim Startgeld

  • Springen: Möglichkeit der Erhöhung des Startgeldes um den fixierten Covid-19-Zuschlag von 10 bis 40 Franken.

SVPS: Reglementsanpassungen für Pferdesport-Veranstaltungen

(Printscreen der Weisungen, Stand 15.5.2020)

  • Dressur: Erhöhung des Startgeldes um dem maximalen Veranstalterfranken gemäss geltendem Reglement pro Prüfung/Paar fix 10 Franken.

Quelle: Weisung «Veranstaltungen 2020 – Covid-19» (PDF, 519 KB)

  • Schweizer Zuchtgenossenschaft für Arabische Pferde

Anzeigen

Veranstaltungen

Google-Anzeigen

@KAVALLOMAGAZIN AUF INSTAGRAM

×