Corona-Virus – Übersicht kantonaler Vorschriften ZKV

Anzeigen

Veranstaltungen

Google-Anzeigen

Der Zentralschweizerische Kavallerie- und Pferdesportverband (ZKV) hat gestern eine hilfreiche Übersicht der kantonalen Vorschriften und Kontaktstellen veröffentlicht, welche die Bestimmungen des Bundes ergänzen. Dieser hat am Freitag öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Das Verbot gilt bis mindestens bis 15. März 2020. Die Kantone müssen dieses Verbot durchsetzen und kontrollieren, ob es eingehalten wird. Darüber hinaus haben mehrere Kantone eigene Vorschriften erlassen, die vor allem dazu dienen sollen, im Falle neu auftretender Ansteckungen nachzuvollziehen, wer sich wo angesteckt hat und welche andere Personen ebenfalls infiziert sein könnten.

Dabei gehen einige Kantone viel weiter als der Bund. So muss zum Beispiel im Kanton Uri für jede Veranstaltung, die nicht mit einer Teilnehmerliste, im Kreis von Bekannten oder Familie stattfindet, ein Antrag an den Krisenstab gestellt werden. Im Kanton Aargau ist jede Veranstaltung ab 150 Personen bewilligungspflichtig. Es gibt aber auch Kantone, die keine weiteren Massnahmen ergreifen und Veranstalter einfach bitte, auf die Ansteckungsgefahr und erforderliche Hygiene-Massnahmen aufmerksam zu machen. So zum Beispiel der Kanton Nidwalden.

Die Übersicht beim Zentralschweizerischen Kavallerie- und Pferdesportverband betreffend der Kantone BE, LU, AG, FR, SO, SZ, Uri, NW, OW

 

 

  • Schweizer Zuchtgenossenschaft für Arabische Pferde

Anzeigen

Veranstaltungen

Google-Anzeigen

@KAVALLOMAGAZIN AUF INSTAGRAM

×